Liebes Campus Center-Team,
Ich bräuchte ein Formular wo steht, dass ich als Werstudent in den Semesterferien mehr als 20 St./Woche arbeiten kann. Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Salina
Liebe Salina,
in der Regel werden an der Universität Hamburg keine solchen Bescheinigungen ausgestellt.
Der Grund ist, dass es seitens der Universität Hamburg keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit unsere Studierenden gibt. Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürften. Dies ist nicht der Fall bzw. ist dies keine Beschränkung der Universität Hamburg.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende auch im Vollzeitstudium während der Vorlesungszeit so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen.
Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, bezahltes Praktikum, Werksstudent etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, beurlaubt) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit für keine Gruppe unserer Studierenden einschränken oder auch nur prüfen.
Weil die von Ihnen genannte Beschränkung also eine Regelung des Arbeitsrechts bzw. Ihres Arbeitsvertrags ist, können wir als Universität Hamburg Ihnen nicht bescheinigen, wann und wie viel Sie arbeiten dürfen, da dies, wie gesagt, durch uns in keiner Weise beschränkt wird.
Falls Sie die Daten bezüglich der vorlesungsfreien Zeit an der Universität Hamburg in einem bestimmten Semester gegenüber Ihrem Arbeitgeber belegen müssen, dann finden Sie diese von uns veröffentlichten Informationen auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
in der Regel werden an der Universität Hamburg keine solchen Bescheinigungen ausgestellt.
Der Grund ist, dass es seitens der Universität Hamburg keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit unsere Studierenden gibt. Es ist ein weitverbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürften. Dies ist nicht der Fall bzw. ist dies keine Beschränkung der Universität Hamburg.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende auch im Vollzeitstudium während der Vorlesungszeit so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen.
Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, bezahltes Praktikum, Werksstudent etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, beurlaubt) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit für keine Gruppe unserer Studierenden einschränken oder auch nur prüfen.
Weil die von Ihnen genannte Beschränkung also eine Regelung des Arbeitsrechts bzw. Ihres Arbeitsvertrags ist, können wir als Universität Hamburg Ihnen nicht bescheinigen, wann und wie viel Sie arbeiten dürfen, da dies, wie gesagt, durch uns in keiner Weise beschränkt wird.
Falls Sie die Daten bezüglich der vorlesungsfreien Zeit an der Universität Hamburg in einem bestimmten Semester gegenüber Ihrem Arbeitgeber belegen müssen, dann finden Sie diese von uns veröffentlichten Informationen auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rmine.html.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter