Guten Tag,
ich habe bereits per Mail mitgeteilt bekommen, dass ich für den Master of Higher Education angenommen wurde. Einen offiziellen Bescheid habe ich noch nicht im Stine-Account erhalten. Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich den Bescheid auch erst am 18.8., und habe dann bis zum 25.8. Zeit, mich zu immatrikulieren. Ist das so? Ich bin dann aber bis 25.8. im Urlaub und würde gerne wissen, welche Dokumente ich innerhalb dieser Frist einreichen muss und ob das auch von einem Smartphone/Tablet geht. Das müsste ich dann nämlich vorher vorbereiten. Wenn ich der Checkliste hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf glauben kann, muss eigentlich gar nichts innerhalb dieser Frist da sein. Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe helenab,
1) "Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich den Bescheid auch erst am 18.8., und habe dann bis zum 25.8. Zeit, mich zu immatrikulieren. Ist das so?"
Ja.
2) "Wenn ich der Checkliste hier: [...] glauben kann, muss eigentlich gar nichts innerhalb dieser Frist da sein."
a) Die Checklisten für die Immatrikulation für das Wintersemester 2021/22 sind momentan noch nicht veröffentlicht. Dies wird erst in den kommenden Tagen der Fall sein.
Es wird zwar keine größeren Änderungen geben, aber ich wollte Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen verlinkte Dokument nicht die Checkliste für eine Immatrikulation zum Wintersemester 2021/22 ist.
b) In jedem Fall müssen Sie rechtzeitig nach Erhalt des Zulassungsbescheids einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Der digitale Immatrikulationsantrag muss daher von Ihnen innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen abgeschickt werden. Den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
c) Ihre Annahme, dass es für Ihren Studiengang keine Unterlagen gibt, die zwingen innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, ist korrekt. Alle Unterlagen (Abschlusszeugnis des Erststudiums, Krankenversicherungsnachweis etc.) können von Ihnen auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist eingereicht werden.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Wenn ich es richtig verstehe, bekomme ich den Bescheid auch erst am 18.8., und habe dann bis zum 25.8. Zeit, mich zu immatrikulieren. Ist das so?"
Ja.
2) "Wenn ich der Checkliste hier: [...] glauben kann, muss eigentlich gar nichts innerhalb dieser Frist da sein."
a) Die Checklisten für die Immatrikulation für das Wintersemester 2021/22 sind momentan noch nicht veröffentlicht. Dies wird erst in den kommenden Tagen der Fall sein.
Es wird zwar keine größeren Änderungen geben, aber ich wollte Sie darauf hinweisen, dass das von Ihnen verlinkte Dokument nicht die Checkliste für eine Immatrikulation zum Wintersemester 2021/22 ist.
b) In jedem Fall müssen Sie rechtzeitig nach Erhalt des Zulassungsbescheids einen Antrag auf Immatrikulation stellen. Der digitale Immatrikulationsantrag muss daher von Ihnen innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen abgeschickt werden. Den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
c) Ihre Annahme, dass es für Ihren Studiengang keine Unterlagen gibt, die zwingen innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen sind, ist korrekt. Alle Unterlagen (Abschlusszeugnis des Erststudiums, Krankenversicherungsnachweis etc.) können von Ihnen auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist eingereicht werden.
Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter, vielen Dank, das hilft mir schon einmal sehr weiter!