Studienwechsel: Exmatrikulationsbescheinung der alten Uni
Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 02:54
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich möchte zum Wintersemester 2021/22 von der EUF auf die Uni Hamburg wechseln und habe mich bereits an der Uni Hamburg beworben. Auf der Seite "Informationen zur Ein- und Umschreibung in einem Masterstudiengang" steht:
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen haben, können Sie einfach unbeglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nachreichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester).
An der EUF gebe ich meine Bachelorarbeit (die ich im Sommersemester 2021 angemeldet habe) am 1.Oktobet ab und werde mich danach exmatrikulieren lassen. Das Wintersemester
an der EuF beginnt allerdings am 1. September. Das heißt auf der Exmatrikulationsbescheinung steht zwar das Datum vor dem Beginn des Wintersemesters an der Uni Hamburg aber da steht auch, dass ich erst mit Ablauf des Wintersemesters 2021/22 aus der EuF exmatrikuliert bin und nicht mit Ablauf des Sommersemesters 2021, da ich meine Bachelorarbeit im Zeitraum des Wintersemesters 2021/22 an der EuF abgebe. Stellt das ein Problem dar? Kann ich mich dann noch an der Uni Hamburg einschreiben, wenn ich noch an der EuF für das Wintersemester 21/22 eingeschrieben bin?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Rosy
ich möchte zum Wintersemester 2021/22 von der EUF auf die Uni Hamburg wechseln und habe mich bereits an der Uni Hamburg beworben. Auf der Seite "Informationen zur Ein- und Umschreibung in einem Masterstudiengang" steht:
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen haben, können Sie einfach unbeglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nachreichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester).
An der EUF gebe ich meine Bachelorarbeit (die ich im Sommersemester 2021 angemeldet habe) am 1.Oktobet ab und werde mich danach exmatrikulieren lassen. Das Wintersemester
an der EuF beginnt allerdings am 1. September. Das heißt auf der Exmatrikulationsbescheinung steht zwar das Datum vor dem Beginn des Wintersemesters an der Uni Hamburg aber da steht auch, dass ich erst mit Ablauf des Wintersemesters 2021/22 aus der EuF exmatrikuliert bin und nicht mit Ablauf des Sommersemesters 2021, da ich meine Bachelorarbeit im Zeitraum des Wintersemesters 2021/22 an der EuF abgebe. Stellt das ein Problem dar? Kann ich mich dann noch an der Uni Hamburg einschreiben, wenn ich noch an der EuF für das Wintersemester 21/22 eingeschrieben bin?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Rosy