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Exmatrikulation aufgrund Kindeserziehung

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 11:40
von Grindmaster
Hallo,

ich beabsichtige, zum kommenden Wintersemester 2021/22 die "Exmatrikulation aufgrund von Kindeserziehung" in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich hätte ich noch ein paar Fragen.

Die Grundsituation als Info für Sie: Ich bin an der Uni Hamburg für einen Masterstudiengang eingeschrieben und bin Vater eines 2,5 Jahre alten Sohnes.


1. Nur um sicher zu gehen, dass ich alles richtig verstanden habe: Ich kann mich jetzt für bis zu drei Jahre quasi risikofrei aufgrund von Kindeserziehung exmatrikulieren und mich später mit all meinen Credits wieder einschreiben?

2. Ein Risiko wäre höchstens "höhere Uni-Gewalt", etwa die Abschaffung des Studienganges (oder gibt es weitere Risiken?)

3. Muss ich mich vorher/bei Antragstellung entscheiden, wie lange ich pausieren will?

4. Was muss ich nun konkret tun, damit das Verfahren noch fristgerecht über die Bühne geht? (Wo muss ich bis wann welche Anträge einreichen?)

Beste Grüße und vielen Dank,

Pavel Girard.

Re: Exmatrikulation aufgrund Kindeserziehung

Verfasst: Mo 9. Aug 2021, 17:25
von Campus-Center - BK
Hallo Pavel,

ein Exmatrikulation aufgrund von Kindererziehung ist bis zu einer Gesamtzeit von drei Jahre möglich. Sie stellen den Antrag auf Exmatrikulation über Ihren Account - Studium - Studiumverwaltung - Anträge, am besten bis Semesterbeginn. Sie können dort auch den Grund Ihres Antrags angeben. Der Zeitraum, für den die Exmatrikulation beantragt wird, wird hier nicht abgefragt. Das heißt, Sie müssen sich im Vorfeld noch nicht festlegen. Sobald Sie dann Ihr Studium wieder aufnehmen möchten, stellen Sie (rechtzeitig vor Semesterbeginn) einen formlosen Antrag auf Wiedereinschreibung und fügen entsprechende Nachweise wie Meldebescheinigung von Ihnen und Ihrem Sohn und eine Geburtsurkunde hinzu.

Ausführliche Informationen zur Wiedereinschreibung finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Ihr Studierenden-Account wird in dieser Zeit deaktiviert, nicht gelöscht. Sie behalten Ihre bis dahin erworbene Studienleistungen.

Mit besten Grüßen,
BK