Bearbeitet Zulassungsangebot, Nachrückverfahren
Hallo,
Es tut mir leid, dass ich so viele Fragen stelle aber ich bin zurzeit wirklich verzweifelt. Ich habe für mich für den Studiengang Rechtswissenschaften mit einem Abitur von 1,8 beworben und ein Zulassungsangebot ist aktuell nicht möglich.

Die Universität Hamburg war mein erster Wunsch bei der Priorisierung auf hochschulstart. Ich habe bereits eine Zusage von meiner zweiten Uni erhalten.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Mir wurde gesagt ich hätte noch eine Chance im nachrück verfahren eine Zulassung zu erhalten. Wie melde ich mich dafür an? Stehen meine Chancen wirklich gut? Mein Rang ist ca. 800 und es müssten über 500 ihren Platz aufgeben damit ich eine Chance habe.

Wie läuft das nachrück verfahren selbst ab? Bis wann könnte ich spätestens eine Zusage bekommen? So weit ich es verstanden habe, endet das nachrück verfahren im September und das wäre für mich sehr knapp bezüglich der Wohnungssuche.

Ebenfalls weiß ich nicht wie ich mit der Zusage der anderen Universität umgehen soll. Ich möchte unbedingt an der Universität Hamburg studieren, aber bald möchte die andere Universität ja auch eine Antwort hören. Aber ich habe Angst, dass ich während des Wartens im nachrück verfahren keine Zusage bekomme und am Ende gar keine Zulassungsangebote mehr habe.
Woran kann man sich da richten? Es ist in meinem Fall wirklich möglich, dass ich noch reinkomme? Ist das Risiko zu hoch, dass ich abgelehnt werde?

Ich würde mich über eine ausführliche Antwort sehr freuen, da ich mir große Sorgen um eine Zusage mache.
Ich bedanke mich herzlichst bei den Arbeitern des Campus-Center Forum!

Mit freundlichen Grüßen
Re: Zulassungsangebot, Nachrückverfahren
Hallo ns2002!,

über Zulassungschancen können wir natürlich auch nur spekulieren, da wir das Bewerber*innenverhalten in jedem neuen Verfahren nicht kennen. Mit einer Abiturnote von 1,8 haben Sie aber durchaus gute Chancen im weiteren Verfahren eine Zulassung zu erhalten, zumal in den letzten Verfahren eine Durchschnittsnote von 2,1 zu einer Zulassung führte. Warten Sie jetzt einfach mal ab und lassen Sie sich von dem Grenzwert nicht verunsichern. Der Grenzwert ändert sich im Laufe des Verfahrens stetig, da sich viele Bewerber*innen an mehreren Hochschulen bewerben, wobei die Uni Hamburg nicht immer die erste Priorität ist.

Wenn Sie die Uni Hamburg auf Priorität 1 gesetzt haben und die andere Hochschule auf Priorität 2, für die Sie bereits ein Zulassungsangebot erhalten, fällt dieses Angebot zunächst nicht weg, nur weil Sie auf Ihre Priorität 1 die Uni Hamburg warten.

Schauen Sie sich bitte noch mal die Koordinierungsregeln genauer an: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html

Sollten Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten, finden Sie weitere Information zum Nachrückverfahren hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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