Hallo!
Bei dem Teil der Online-Immatrikulation, bei welchem man die Nachweise hochladen soll, ist mir eines unklar: der Nachweis der Staats-/Familienangehörigkeit. Es wird gesagt von ausländischen Bewerbern muss dieser während der Frist erbracht werden. Heißt das, deutsche Bewerber müssen diesen auch erbringen, nur nicht unbedingt zur Immatrikulation oder wird dieser von deutschen Bewerbern garnicht gefordert / das Feld kann leer bleiben und muss auch nicht nachgereicht werden?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!
Viele Grüße
Hallo lana555,
wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, müssen Sie laut Checkliste für die EU-Bewerber*innen, keinen Nachweis zu Ihrer Staatsangehörigkeit einreichen, auch später nicht. Das Feld kann dann leer bleiben. Bewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland hingegen, müssen ihre Staatsangehörigkeit bzw. Familienangehörigkeit nachweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, müssen Sie laut Checkliste für die EU-Bewerber*innen, keinen Nachweis zu Ihrer Staatsangehörigkeit einreichen, auch später nicht. Das Feld kann dann leer bleiben. Bewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland hingegen, müssen ihre Staatsangehörigkeit bzw. Familienangehörigkeit nachweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
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