Bearbeitet Rückmeldung
Hallo zusammen,

ich studiere Rechtswissenschaften und habe die schriftlichen Prüfungen des ersten Staatsexamens bestanden. Einen Termin für die mündliche Prüfung habe ich noch nicht zugeschickt bekommen, diese wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden.

Nun meine Frage: Muss ich mich für das kommende Sommersemester zurückmelden (indem ich den Semesterbeitrag überweise)?

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um meinen Freischuss handelt und ich in Erwägung ziehe, einen Verbesserungsversuch vorzunehmen. Ändert dies etwas daran, ob ich mich zurückmelden muss?

Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.

Lieben Gruß
Jana
Re: Rückmeldung
Liebe Jana,

Ihre Frage wurde hier im Forum bereits teilweise beantwortet: viewtopic.php?f=27&t=1654

Im Falle des Freiversuchs könnte sich an dieser Antwort allerdings etwas ändern, da es sein kann, dass Sie im Falle eines Verbesserungsversuchs noch einmal zur Prüfung zugelassen werden müssen. Wie dies gehandhabt wird, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Daher sollten Sie sich mit dieser Frage noch einmal an das Justizprüfungsamt wenden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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