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Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen?

Verfasst: Mi 18. Aug 2021, 18:47
von Elena_Strittmatter
Hallo,

ich habe heute die Zusage für einen Master-Studiengang an der Uni HH bekommen. Ist es richtig, dass ich die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen kann? Im laufenden Semester bin ich noch an einer anderen Uni eingeschrieben und muss den Antrag erst per Post an diese Uni schicken, die mir erst danach eine Bescheinigung ausstellen kann. Ich habe trotzdem bei der "Überlappung" "Nein" angegeben, da ich mich alsbald darum kümmern möchte und die Beschießung schon vor Ende des aktuellen SoSe erhalte.

Vielen Dank
Elena

Re: Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen?

Verfasst: Mi 18. Aug 2021, 19:04
von Campus-Center - BK
Hallo Elena,

ja, Sie können die Bescheinigung über https://www.uni-hamburg.de/nachreichen nachreichen. Solange die Bescheinigung nicht vorliegt, erhalten Sie aber keine endgültigen Semesterunterlagen. Die vorläufigen Semesterunterlagen sind nur bis Ende Oktober gültig.

Mit besten Grüßen,
BK