Bearbeitet Erklärung des Ablehnungsbescheid für den Master Psychologie
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben einen Ablehnungsbescheid für einen Masterplatz in Psychologie erhalten und wundere mich, wie die einzelnen Werte auf diesem Bescheid zustande kommen. Ich würde mir eine genauere Erklärung der folgenden Fragen wünschen:

1) Wo kann ich den diesjährigen NC-Grenzwert für Psychologie einsehen bzw. wie hoch ist dieser? Ich konnte ihn online bisher nicht finden.

2) Ich habe einen Durchschnittswert von 1.4, der in den letzten Jahren der Grenzwert für einen Masterplatz in Psychologie war. Mit diesem Wert bin ich dieses Jahr nicht reingekommen. Auf der Website (https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... rbung.html) steht geschrieben, dass jährlich ca. 100 Masterplätze zu vergeben sind. Zusätzlich steht auf meinem Dokument, dass bei einem Nachrückverfahren 100 Bewerbungen vor meiner berücksichtigt werden.. gleichzeitig wird dort für mich ein Rankingplatz von 424 unter allen Bewerbern aufgeführt. Wie soll ich diese Zahlen verstehen? Wenn ca. 100 Studieren aufgenommen + 100 weitere Bewerbungen vor meiner berücksichtigt werden, sollte ich dann nicht auf einem Rankingplatz von ca. 201 sein? Wo werden die restlichen 220 Bewerbungen aufgeführt?

Lieben Dank!
Re: Erklärung des Ablehnungsbescheid für den Master Psychologie
Hallo Lonosch,

ich habe Ihre Frage zwar schon über unser Kontaktformular beantwortet, über das Sie sie ebenfalls gestellt hatten, da die Antwort aber auch für andere Bewerber*innen interessant sein könnte, poste ich sie hier auch noch einmal. Dennoch würde ich Sie bitten, in Zukunft - auch bei Dringlichkeit der Anfrage - von Doppelanfragen abzusehen. Doppelanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.

Hier die Antwort:

Den Grenzwert kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht nennen, da noch keine Nachrückverfahren stattgefunden haben. Ich könnte Ihnen zwar die Note der derzeit letzten zugelassenen Bewerbung nennen, das würde Ihnen aber bezüglich der Chancen in eine möglichen Nachrückverfahren nicht weiter helfen, da Sie daraus nichts darüber schließen können, welchen Rangplatz Sie mit Ihrer Note für ein mögliches Nachrückverfahren einnehmen und wie viele Bewerbungen noch vor Ihrer zu berücksichtigen wären. Viel hilfreicher ist in diesem Zusammenhang die Information in der Tabelle in Ihrem Bescheid, in der die Rangplätze und Positionen im Nachrückverfahren genannt werden.

Ihre Irritation bezüglich der Zahlen und Rangplätze rührt daher, dass Ihnen eine Information fehlt: Es werden bei der Zulassung für Studiengänge nicht exakt so viele Plätze vergeben wie zur Verfügung stehen, sondern es werden in der Regel mehr Zulassungen ausgesprochen, als es Plätze gibt. Das Vorgehen nennt sich „Überbuchung“ und dient dazu, umfangreiche Nachrückverfahren zu vermeiden. Da sich Studierende (gerade in beliebten Fächern wie Psychologie) in der Regel an mehreren Universitäten bewerben, gibt es immer viele Bewerber*innen, die die Plätze, die ihnen angeboten werden, nicht annehmen, weil sie einen Platz an einer anderen Universität angenommen haben. Das wissen wir vorher, daher werden basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre schon im ersten Schritt mehr Plätze vergeben als zur Verfügung stehen. Wie viele Plätze mehr vergeben werden, ist studiengangsspezifisch und sehr unterschiedlich – in beliebten Studiengängen, in denen sich viele Studierende an mehreren Universitäten bewerben, kann diese Zahl recht hoch sein. In diesem Sachverhalt finden Sie nun genau die Erklärung für die vermeintlich fehlenden 220 Bewerbungen: Im Master Psychologie wurden in diesem Jahr 323 Zulassungen über die Leistungsliste ausgesprochen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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