Seite 1 von 1

Psychologiestudium über Wartezeit/ Härtefall/bevorzugte Bew.

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 12:14
von Sophia Marie
Guten Tag,

ich möchte ab Okt. 2016 Psychologie an der Uni Hamburg studieren.
Ich habe bereits eine Ausbildung zur Ergotherapeutin gemacht und war ein halbes Jahr im Ausland, weshalb ich das Maximum an Wartesemestern (10) habe.
Folglich würde ich über die Wartesemester reinkommen, da mein NC außerdem mit 2,6 zu schlecht ist.
Nun frage ich mich, wie wahrscheinlich es ist, trotzdem zugelassen zu werden.
Ist es so, dass der NC völlig nebensächlich ist und bei Gleichstand der Wartesemester von mehreren Bewerber ausgelost wird?
Dann soll es ja die Möglichkeit eines Härtefallantrages geben. Ich habe mir sagen lassen, dass ein Nebenjob als Ergotherapeutin (am UKE, in dem ich momentan Vollzeit arbeite) und die Tatsache, dass beide Elternteile in HH wohnen ausreichen soll. Stimmt das?
Zudem habe ich gerade gelesen, dass man durch ein FSJ bei den Bewerbungen bevorzugt wird. Ich war ein halbes Jahr in einem Waisenhaus auf Sri Lanka und habe dort gearbeitet. Ist das auch beim Psychologiestudium der Fall?

Wie Sie vielleicht merken, ist es mir besonders wichtig, hier anzufangen und ich versuche mir auszurechnen, wie hoch meine Chancen stehen, tatsächlich in Hamburg angenommen zu werden.

Über eine Rückmeldung würde ich mich folglich sehr freuen!

Viele Grüße,
Sophia

Re: Psychologiestudium über Wartezeit/ Härtefall/bevorzugte

Verfasst: Fr 11. Mär 2016, 16:47
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Sophia,

Bei der Zulassung in der Wartezeitquote wird die Durchschnittsnote an der Uni Hamburg nicht berücksichtigt - hier zählt ausschließlich die Anzahl der Wartesemester. In dem Fall, dass es mehr Bewerber/innen mit gleicher Wartezeit gibt, als Studienplätze in der Wartezeitquote zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

Ein FSJ wird bei der Bewerbung an der Uni Hamburg nicht berücksichtigt. Eine Sonderregelung gibt es hier nur für den Fall, dass jemand bereits eine Zulassung für einen bestimmten Studiengang der Uni Hamburg erhalten hat und den Studienplatz aufgrund der Ableistung eines FSJ nicht annehmen konnte. In diesem Fall ist eine bevorzugte Zulassung in darauf folgenden Verfahren möglich.

Es gibt bei der Bewerbung an der Uni Hamburg die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Hier lässt sich aber nicht pauschal sagen, ob ein Grund dafür ausreicht, dass einem Antrag statt gegeben wird, da die Anträge immer im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich haben gesundheitliche Gründe aber Vorrang vor persönlichen Umständen, die zu einer Bindung an den Studienort Hamburg führen, d.h. ein Antrag aus den von Ihnen genannten Gründen würde in jedem Fall nachrangig behandelt werden, auch wenn die Gründe als ausreichend angesehen werden würden. Dass sich die derzeitige Arbeitsstelle in Hamburg befindet, ist in der Regel kein Grund, der bei einem Härtefallantrag geltend gemacht werden kann. Dass Ihre Eltern in Hamburg leben, kann ein ausreichender Grund sein, sofern einer Ihrer Elternteile pflegebedürftig ist und Sie mit der Pflege betraut sind. Detaillierte Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling