Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich zum kommenden WS für ein höheres Fachsemester beworben und wurde nun wegen eines Formmangels bei der Bewerbung abgelehnt. Es fehlte der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. In der Bewerbung habe ich jedoch angegeben, dass ich diese bereits bestanden habe. Gegen den Ablehnungsbescheid habe ich nun Widerspruch eingelegt, würde jedoch gerne wissen, ob es dennoch etwaige andere Möglichkeiten gibt, noch für ein Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden, da ich zusammen mit dem Widerspruch das fehlende Dokument über den Nachweis der Zwischenprüfung per Post eingereicht habe. Können Sie mir detailliertere Auskünfte zum weiteren Verfahren geben und was ich tun kann um für ein Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Philip Kaufmann
Lieber Herr Kaufmann,
der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung musste bis zum 15.08.eingereicht werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html Wenn Sie das nicht getan haben, gibt es im Rahmen des regulären Zulassungsverfahren keine Möglichkeit der Berücksichtigung Ihrer Bewerbung mehr.
Auch ein Nachreichen des Nachweises im Kontext eines Widerspruchsverfahrens wird sehr wahrscheinlich nicht zu einer Zulassung führen. Da in Widerspruchsverfahren aber nicht mehr wir, sondern die rechtlichen Stellen der Universität bzw. bei weiterem Fortschreiten der Verfahren Gerichte entscheiden, kann ich Ihnen zu den Chancen, auf diesem Weg noch eine Zulassung zu erwirken, leider keine belastbaren Auskünfte geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung musste bis zum 15.08.eingereicht werden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html Wenn Sie das nicht getan haben, gibt es im Rahmen des regulären Zulassungsverfahren keine Möglichkeit der Berücksichtigung Ihrer Bewerbung mehr.
Auch ein Nachreichen des Nachweises im Kontext eines Widerspruchsverfahrens wird sehr wahrscheinlich nicht zu einer Zulassung führen. Da in Widerspruchsverfahren aber nicht mehr wir, sondern die rechtlichen Stellen der Universität bzw. bei weiterem Fortschreiten der Verfahren Gerichte entscheiden, kann ich Ihnen zu den Chancen, auf diesem Weg noch eine Zulassung zu erwirken, leider keine belastbaren Auskünfte geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg