Guten Tag,
Wenn ich ein Studienangebot wo anders annehme, dass am Dosv-Verfahren teilnimmt darf ich dann trotzdem beim Nachrückverfahren für einen anderen Studiengang teilnehmen was auch am Dosv-Verfahren teilnimmt?
Außerdem wenn ich zum Beispiel ein Angebot verfallen lasse und dann somit kein Angebot hätte auf hochschulstart darf ich dann am Nachrückverfahren teilnehmen um eine Chance für mein Wunsch Studiengang zu erhalten wenn das oben genannte Beispiel nicht funktioniert.
Hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt worden
Hallo Ijw,
am Nachrückverfahren im DOSV können Sie nur teilnehmen, wenn Sie sich für den teilnehmenden DoSV-Studiengang beworben hatten, aber in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben - weder von der Uni Hamburg, noch von einer anderen Universität.
Lesen Sie sich gerne unsere Informationen zum Koordinierten Nachrücken durch, wo auch nochmal das Losverfahren erklärt wird, ggf. ist das für Sie auch von Interesse: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
am Nachrückverfahren im DOSV können Sie nur teilnehmen, wenn Sie sich für den teilnehmenden DoSV-Studiengang beworben hatten, aber in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben - weder von der Uni Hamburg, noch von einer anderen Universität.
Lesen Sie sich gerne unsere Informationen zum Koordinierten Nachrücken durch, wo auch nochmal das Losverfahren erklärt wird, ggf. ist das für Sie auch von Interesse: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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