Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zurzeit noch an der Johannes Gutenberg Universität Mainz als Lehramtsstudentin eingeschrieben, habe jedoch nun eine Zulassung zum Humanmedizinstudium in Hamburg erhalten.
Ist es zur Immatrikulation erforderlich, dass ich meine Exmatrikulationsbescheinigung aus Mainz vorlegen kann oder kann diese auch nachgereicht werden?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Luca Rüter
Guten Morgen Luca Rüter,
die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist eingereicht werden. Sie können sie nachreichen. Nutzen Sie dafür www.uni-hamburg.de/nachreichen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist eingereicht werden. Sie können sie nachreichen. Nutzen Sie dafür www.uni-hamburg.de/nachreichen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage für den Hochschulwechsel zum PJ im Rahmen des Medizinstudiums.
Die Exmatrikulationsbescheinigung der jetzigen Uni kann nachgereicht werden, auch nach dem 25.08. , richtig?
Vielen Dank und viele Grüße!
ich habe eine ähnliche Frage für den Hochschulwechsel zum PJ im Rahmen des Medizinstudiums.
Die Exmatrikulationsbescheinigung der jetzigen Uni kann nachgereicht werden, auch nach dem 25.08. , richtig?
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo IsabelSophie,
das ist richtig, ja.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
das ist richtig, ja.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
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