Bearbeitet Hochschulstart
Guten Tag,

Wenn ich ein Studienangebot wo anders annehme, dass am Dosv-Verfahren teilnimmt darf ich dann trotzdem beim Nachrückverfahren für einen anderen Studiengang teilnehmen was auch am Dosv-Verfahren teilnimmt?

Außerdem wenn ich zum Beispiel ein Angebot verfallen lasse und dann somit kein Angebot hätte auf hochschulstart darf ich dann am Nachrückverfahren teilnehmen um eine Chance für mein Wunsch Studiengang zu erhalten wenn das oben genannte Beispiel nicht funktioniert.



Hoffe das ist einigermaßen verständlich erklärt worden
Re: Hochschulstart
Hallo ljw,

Wenn Sie im Rahmen des DOSV am Nachrückverfahren für einen bestimmten Studiengang teilnehmen möchten, müssen Sie sich bereits in der Bewerbungsphase für diesen Studiengang beworben haben und Sie dürfen in der Koordinierungsphase keine Zulassung für eine Ihre Bewerbungen (unabhängig von der Priorität) erhalten haben. Da nach Ende der Koordinierungsphase Ihr höchst priorisiertes Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt wird, können Sie also nur dann am Nachrückverfahren teilnehmen, wenn Sie in der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot für eine Ihrer Bewerbungen erhalten haben.

Wenn Sie also jetzt entschieden haben, dass Ihnen die Teilnahme am Nachrückverfahren für einen der Studiengänge, für die Sie sich beworben haben, wichtiger ist, als eine Zulassung für alle anderen Studiengänge, sollten Sie alle anderen Bewerbungen vor Ende der Koordinierungsphase zurückziehen. Bitte bedenken Sie aber, dass das dazu führen kann, dass Sie am Ende gar keinen Studienplatz erhalten.

Ausführliche Informationen zum Ablauf des DOSV finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulstart
Guten Tag,

Also heißt das, dass ich alle Zulassungen zurückziehen kann und dann am Nachrückverfahren teilnehmen darf
für alle Studiengänge bei den ich kein Angebot erhalten habe aber mich schon zu Beginn beworben habe ?

LG
Re: Hochschulstart
Hallo ljw,

ja. Wenn Sie im DoSV für eine Bewerbung ein Zulassungsangebot erhalten haben und diese Bewerbung dann zurückziehen, nimmt sie nicht mehr am Verfahren teil und das Zulassungsangebot verfällt. Wenn Sie dann zum Koordinierungsschluss keine Zulassungsangebote haben, nehmen Sie mit allen Bewerbungen, die noch im Verfahren sind, am koordinierten Nachrückverfahren teil.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten