Bearbeitet Zulassungsbescheid
Erhält man den Zulassungsbescheid per Email? Denn falls man ihn auf seinem Stine-Account erhält, habe ich ein Problem, da ich mich von meinem alten Studiengang schon exmatrikuliert habe, mich aber vorher über meinen Stine-Account für einen neuen Studiengang beworben habe. Also habe ich keinen Zugriff mehr auf meinen Stine-Account, was natürlich blöd ist, falls man den Zulassungsbescheid über den Stine-Account erhält (Es gibt natürlich auch den Bewerberaccount, aber den habe ich nicht, weil ich schon Student war, als ich mich beworben hatte). Zweite Frage: Muss man in so einem Fall auch die Annahme des Studiengangs über seinen Stine-Account tätigen, indem man dort auf irgendeinen Button clickt oder so, oder reicht es auch wenn man einfach eine Email mit seiner Zusage schickt? Wär für mich natürlich auch blöd, weil ich keinen Zugriff auf meinen Stine-Account habe und man nur 7 Tage Zeit hat, um seinen Studienplatz anzunehmen.
Re: Zulassungsbescheid
Hallo hahahahahaha,

Den Bescheid erhalten Sie in der Tat über Ihr STiNE-Account. Das ist aber kein Problem - Sie können Ihr Account vom Regionalen Rechenzentrum wieder frei schalten lassen: https://support.rrz.uni-hamburg.de/bewerbung/ Bitte melden Sie sich dort so schnell wie möglich, da die Frist zur Annehme des Studienplatzes ja nur 7 Tage läuft.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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