Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo,

ich habe vor 1 1/2 Monaten die mündliche Prüfung meines Masterstudiengangs abgelegt und damit mein Studium beendet. Meine Abschlussdokumente und meine Exmatrikulationsbestätigung habe ich bereits erhalten. Die Exmatrikulation auf der Bescheinigung ist für den 01.10.2021 datiert. Aus persönlichen und damit einhergehenden bürokratischen Gründen benötige ich jedoch eine Exmatrikulationsbescheinigung, die ab dem Zeitpunkt der offiziellen Feststellung meiner Abschlussprüfung gilt. Ist das möglich und wenn ja, wie muss ich dafür vorgehen/an wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Re: Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo Ane,

Nein, das ist leider nicht möglich - wir können Sie nicht rückwirkend exmatrikulieren. Was Sie aber tun können, ist, einen Antrag auf Exmatrikulation mit Tagesdatum zu stellen - dann bekämen Sie eine Bescheinigung, die auf das Datum des Tages des Antrags ausgestellt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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