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Rückerstattung der Studiengebühren nach Exmatrikulation

Verfasst: Di 24. Aug 2021, 13:39
von Lea309
Liebes Campus-Center-Team,

ich schreibe im Moment meine Bachelorarbeit und werde diese demnächst abgeben. Da ich nicht weiß, ob das Gutachten rechtzeitig fertiggestellt und ich vor Semesterende mein Studium beenden kann, würde ich für das kommende Semester noch einmal den Semesterbeitrag überweisen, um sicherheitshalber weiterhin immatrikuliert zu bleiben. Nun habe ich den Tipp bekommen, dass Teile des Semesterbeitrags nach der Exmatrikulation zurückerstattet werden können. Ich möchte mich daher erkundigen, ob das tatsächlich der Fall ist, welcher Anteil zurückerstattet wird und an wen ich mich dazu wenden muss.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Lea

Re: Rückerstattung der Studiengebühren nach Exmatrikulation

Verfasst: Do 26. Aug 2021, 08:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Lea,

das ist nicht richtig - der Semesterbeitrag wird nicht anteilig zurück erstattet, wenn Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren. Der einzige Anteil, der erstattbar ist, ist der Anteil für das Semesterticket. Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung und Abgabe des Tickets durch den HVV anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen.

Wenn Sie also nur sicherheitshalber für den Fall, dass Sie die Bachelorarbeit nicht bestehen, immatrikuliert bleiben möchten, würde ich Ihnen eher empfehlen, den Beitrag nicht zu bezahlen und sich im Falle dessen, dass Sie wirklich nicht bestehen, dann verspätet zurück zu melden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html Dafür würde dann eine Gebühr von 30 Euro fällig, daher müssten Sie einmal abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie nicht bestehen und ob Sie im Zweifelsfall die zusätzliche Gebühr in Kauf nehmen möchten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Rückerstattung der Studiengebühren nach Exmatrikulation

Verfasst: Di 31. Aug 2021, 11:43
von Lea309
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für die Antwort. Können denn die ausstehenden Studienleistungen und die Bachelorarbeit noch problemlos angerechnet werden, wenn ich schon exmatrikuliert bin? Nach der Exmatrikulation ist ja auch mein Mailaccount nicht mehr aktiv, richtig? Wie läuft dann die Kommunikation weiter?

Viele Grüße
Lea

Re: Rückerstattung der Studiengebühren nach Exmatrikulation

Verfasst: Di 31. Aug 2021, 19:48
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Lea,

Die Anrechnung ist kein Problem. In Bezug auf die Kommunikation müssten Sie alle Stellen, mit denen Sie bisher über die Unimailadresse kommuniziert haben, über Ihre private Adresse informieren. Wenn Sie die korrekte private Adresse in Ihrem Account hinterlegt haben, müssen Sie das in Bezug auf die Kommunikation mit der Uni nicht extra tun, diese wird dann automatisch verwendet.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling