Unterlagen Immatrikulation für Mitarbeiter
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 10:34
Hallo,
ist es tatsächlich notwendig, erneut eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einzureichen, wenn dies bereits für die WiMi-Stelle sowie die Zulassung notwendig war?
Gleiches gilt für die Krankenversicherungsbescheinigung, die auch aus der Anstellung als WiMi offensichtlich hervorgeht.
Vielen Dank und freundliche Grüße
ist es tatsächlich notwendig, erneut eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses einzureichen, wenn dies bereits für die WiMi-Stelle sowie die Zulassung notwendig war?
Gleiches gilt für die Krankenversicherungsbescheinigung, die auch aus der Anstellung als WiMi offensichtlich hervorgeht.
Vielen Dank und freundliche Grüße