Bearbeitet Sprachfeststellprüfung Türkisch, für „Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft Hamburg/Istanbul“
Guten Morgen,

Ich musste beim Hochladen meiner Dateien, für die Immatrikulation, verbittert feststellen dass meine Note für die Sprachfeststellprüfung nur eine B1+ und leider keine B2 ist.
Ich habe mich auf etlichen Seiten informiert, ob ich es bis zum 1.9 schaffe einen Termin für eine erneute Prüfung zu bekommen.
Leider konnte ich dort nichts finden.
Wie kann ich das jetzt nachreichen?

Liebe Grüße Yesim Akin
Re: Sprachfeststellprüfung Türkisch, für „Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft Hamburg/Istanbul“
Hallo Yesim,

es gibt leider keine Möglichkeit den Sprachnachweis nachzureichen. Sie müssen ihn zur Immatrikulation vorlegen. Wenn Sie das nicht können, wird Ihre Zulassung leider zurück genommen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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