Guten Tag,
ich soll für mein Studium meine Sporttauglichkeit ärztlich nachweisen. Da ich heute erst wegen Corona in ärztlicher Behandlung war, bin ich sehr aktuell im besitz von Ruhe-EKG, Blutbild und Herzecho. Der Arzt hat mir auch gesagt das er mir einen Ärztebrief mit reichen würde in dem er die oben angegebenen verfahren nochmals nennt und mich als gesund und leistungsfähig begutachtet.
Reicht dies als Sporttauglichkeitsbescheinigung zum einreichen aus? Es gab nämlich nirgends konkrete Anforderungen was in der Bescheinigung enthalten sein muss oder ob da irgendwelche Standards gelten, mein Arzt meinte das ich nach seinem ermessen wieder Leistungsfähig bin.
L.G. Julien
Hallo Julien,
bitte wenden Sie sich erneut an Ihren Arzt und bitten ihn Ihnen eine "Ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit" auszustellen - das ist nicht dasselbe wie die Ihnen vorliegenden Befunde.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
bitte wenden Sie sich erneut an Ihren Arzt und bitten ihn Ihnen eine "Ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit" auszustellen - das ist nicht dasselbe wie die Ihnen vorliegenden Befunde.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Was sind denn da die konkreten Anforderungen? Mein Arzt meinte das neben den 3 genannten in seiner Praxis nur ein Belastungs-EKG dazukommen würde. In anderen Praxen im Internet wird teils der gesamte Körper anatomisch untersucht. LG
Hallo Julien,
die ärztliche Bescheinigung muss Ihnen die allgemeine Sporttauglichkeit bescheinigen. Besondere Testergebnisse müssen nicht aufgeführt sein.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
die ärztliche Bescheinigung muss Ihnen die allgemeine Sporttauglichkeit bescheinigen. Besondere Testergebnisse müssen nicht aufgeführt sein.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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