Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Rückfrage zu dem Antragsformular für einen Studienplatztausch über Ring mit drei Beteiligten. Die Bescheinigung der Krankenversicherung benötigen Sie nur von der Person, welche letztendlich nach Hamburg wechseln möchte, oder? Des Weiteren müssen zunächst nur die Unterlagen des von Hamburg Weggtauschenden und des nach Hamburg Tauschenden hochgeladen werden. Von der dritten Person werden die Unterlagen erst benötigt, wenn dem Tausch zugestimmt wurde, oder gibt es eine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit auch diese Unterlagen bereits zu Beginn beizufügen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
H. Kruska
Hallo H_K2021,
Sie haben alles verstanden und korrekt wieder gegeben. Die Unterlagen, die an dieser Stelle aufgeführt sind (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114270) müssen von der Person, die die Universität Hamburg verlässt und der Person, die an die Universität Hamburg wechselt, eingereicht werden. Diese Person muss zusätzlich noch den Nachweis der Krankenversicherung erbringen. Sollte die Person privat versichert sein, muss auch noch ein Nachweis über die Befreiung von der gesetzliche Krankenversicherung eingereicht werden. Die zusätzlich beteiligte dritte Person wird im Antragsformular https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html) lediglich kurz (mit Hochschule) genannt. Sollte der Tausch genehmigt werden, sind die Genehmigungen aller beteiligten Hochschulen (auch die der Ringhochschulen) vorzulegen.
Informationen zum Studienplatztausch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Sie haben alles verstanden und korrekt wieder gegeben. Die Unterlagen, die an dieser Stelle aufgeführt sind (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114270) müssen von der Person, die die Universität Hamburg verlässt und der Person, die an die Universität Hamburg wechselt, eingereicht werden. Diese Person muss zusätzlich noch den Nachweis der Krankenversicherung erbringen. Sollte die Person privat versichert sein, muss auch noch ein Nachweis über die Befreiung von der gesetzliche Krankenversicherung eingereicht werden. Die zusätzlich beteiligte dritte Person wird im Antragsformular https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html) lediglich kurz (mit Hochschule) genannt. Sollte der Tausch genehmigt werden, sind die Genehmigungen aller beteiligten Hochschulen (auch die der Ringhochschulen) vorzulegen.
Informationen zum Studienplatztausch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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