Bearbeitet Wechsel nach Hamburg für Examensvorbereitung Jura
Hallo,

ich studiere zzt in Freiburg im 6. Semester Jura. Im kommenden Sommersemester (7.Fachsemester) werde ich mein Haupt- und Schwerpunktstudium hier abschließen, so dass ich ab WS 16/17 mit meiner Examensvorbereitung anfangen kann.
Nun wollte ich wissen, ob man so spät noch (im 8.Fachsemester) nach Hamburg wechseln kann, um dort nach der Examensvorbereitung das Examen abzulegen.
Vor allem interessiert mich, ob mein fertiges Haupt- und Schwerpunktstudium komplett angerechnet werden würde.
Ich habe gelesen, dass der Wechsel in ein höheres Semester nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich ist. Das würde bei mir ja zutreffen, da ich zum 8. Semester hin nach Hamburg wechseln will.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort, ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Fragestellung.

Liebe Grüße,

Bee
Re: Wechsel nach Hamburg für Examensvorbereitung Jura
Hallo Bee,

Prinzipiell ist ein derartiger Wechsel möglich - bis zum 8. Fachsemester können Sie sich für das Hauptstudium des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg bewerben. Eine Bewerbung ist allerdings nur möglich, sofern zum nächsten Wintersemester Studienplätze für das Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Zu diesem Zeitpunkt können Sie in Erfahrung bringen, ob Studienplätze für den gewünschten Studiengang angeboten werden, indem Sie in den Tabellen am Ende des folgenden Dokuments nachschauen: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor Informationen zur Bewerbung ins Hauptstudium finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf

Im Studiengang Rechtswissenschaft gibt es aber einige Besonderheiten, die eventuell gegen einen Wechsel zu einem so späten Zeitpunkt sprechen könnten. So verlangt z.B. die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung die Einschreibung für mindestens zwei Fachsemester an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unmittelbar vor Antragstellung, d.h. Sie könnten eine Zulassung zur Prüfung dann erst nach zwei Fachsemestern der Einschreibung in Hamburg beantragen. Weitere Informationen zu den Besonderheiten finden Sie hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html Kontaktieren Sie daher am besten, bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden, die Studienfachberatung an der Fakultät für Rechtswissenschaft, um zu klären, ob ein Wechsel zu so einem späten Zeitpunkt für Sie sinnvoll ist. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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