Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, bezüglich des Nachweises der Hochschulzulassungsberechtigung. Dadurch, dass die Immatrikulation in diesem Wintersemester 21/22 Digital erfolgt, frage ich mich, ob ich nun das beglaubigte Zeugnis hochladen soll oder das originale abfotografieren und hochladen soll?
LG
Hallo Enbi,
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier: viewtopic.php?f=49&t=16862
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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