Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin für das Wintersemester 21/22 für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaften zugelassen worden und soll nun meinen KV-Nachweis einreichen. Bis zum 30.11.21 läuft allerdings noch mein Vertrag in der Bundeswehr, weshalb ich dort von kostenloser Truppenversorgung profitiere und meine gesetzliche KV bis dahin ruht. Zum 1.12.21 bin ich automatisch wieder gesetzlich krankenversichert.
Da ich vor dem 1.12. mir keine Bescheinigung ausstellen lassen kann, wäre meine Frage nun was ich konkret in meiner Online-Immatrikulation angeben soll und was das für mögliche Folgen hätte.
Vielen Dank
Hallo Heinemann,
Sie können den Krankenversicherungsnachweis ohne Probleme für Ihre Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie dies allerdings erst am 1.12. tun, erhalten Sie vorher keine endgültigen Semesterunterlagen, was für Sie natürlich ungünstig ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich zunächst ohne den Nachweis zu immatrikulieren und uns über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc einen Nachweis Ihrer Versorgung über die Bundeswehr zu senden und zu erläutern, warum Sie noch keinen Nachweis der KV einreichen können. Wir geben das dann an das Team, das die Immatrikulationen bearbeitet, weiter.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können den Krankenversicherungsnachweis ohne Probleme für Ihre Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie dies allerdings erst am 1.12. tun, erhalten Sie vorher keine endgültigen Semesterunterlagen, was für Sie natürlich ungünstig ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich zunächst ohne den Nachweis zu immatrikulieren und uns über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc einen Nachweis Ihrer Versorgung über die Bundeswehr zu senden und zu erläutern, warum Sie noch keinen Nachweis der KV einreichen können. Wir geben das dann an das Team, das die Immatrikulationen bearbeitet, weiter.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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