Bearbeitet Restplatzverfahren-WS 21/22
Hallo! :)
Ich habe mich mit einem Schnitt von 1,2 und keinen Wartesemestern für den B.Sc. Psychologie beworben. Leider habe ich kein Angebot erhalten und bin momentan auf Rang 330-174 ausgeschieden-97 Plätze. Heißt es müssten noch 59 vor mir absagen.

Deswegen wollte ich mich über das Restplatzverfahren und Losverfahren informieren.

Ich habe vor mich zum Nachrückverfahren anzumelden. Steht dieses denn fest?

Und kann ich mich auch zum Losverfahren danach anmelden oder wäre eine Absage beim Nachrückverfahren endgültig?

Wird das Restplatzverfahren erst nach den anderen beiden durchgeführt? Und muss ich mich dafür extra nochmal beim Bewerbungsportal der Uni HH anmelden oder kann ich meine vorherige Bewerbung dafür verwenden? Wie läuft das Restplatzverfahren ab?


Entschuldigung für diese vielen Fragen, aber ich habe das ganze noch nicht so wirklich durchblickt. Auf der Website habe ich schon alles durchgelesen.

LG :)
Re: Restplatzverfahren-WS 21/22
Hallo owlly,
  1. In jedem am DoSV teilnehmenden Studiengang werden zunächst im Nachrückverfahren eventuell nicht besetzte Plätze mit Bewerbungen aufgefüllt, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Danach wird - falls beispielsweise nach dem Nachrückverfahren immer noch Plätze frei sein sollten - gegebenenfalls ein Losverfahren eingerichtet. Für den Studiengang Psychologie ist es sehr unwahrscheinlich, dass es ein Losverfahren geben wird, das Nachrückverfahren hingegen wird stattfinden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  2. Wenn Sie keine Zulassung in der Koordinierungsphase erhalten haben, schickt hochschulstart.de zum Beginn des koordinierten Nachrückens für Ihre Ablehnungen eine E-Mail zur Erklärung an der Teilnahme am Nachrückverfahren. In dieser E-Mail ist ein Link enthalten, über diesen die Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt werden kann.
  3. Für das Losverfahren innerhalb des DoSV gilt: Es können ausschließlich Studieninteressierte teilnehmen, die in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben und sich für den teilnehmenden DoSV-Studiengang im aktuellen Verfahren noch nicht beworben haben. Für Sie bedeutet dies, dass Sie - da Sie sich im Hauptverfahren auf Psychologie beworben haben - nicht am Losverfahren für diesen Studiengang teilnehmen können. Siehe hier.
  4. Das Restplatzverfahren wird erst nach Abschluss des Koordinierten Nachrückens gestartet. Für die Teilnahme ist eine gesonderte Bewerbung nötig.Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie hier.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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