Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde mein Studium im Mai nächsten Jahres, also während des Sommersemesters 2022, abschließen. Bekomme ich bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester den Semesterbeitrag anteilig zurückerstattet?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Alina Saul
Hallo Alina Saul,
Der Semesterbeitrag wird nicht anteilig zurück erstattet, wenn Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren. Der einzige Anteil, der erstattbar ist, ist der Anteil für das Semesterticket. Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung und Abgabe des Tickets durch den HVV anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Semesterbeitrag wird nicht anteilig zurück erstattet, wenn Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren. Der einzige Anteil, der erstattbar ist, ist der Anteil für das Semesterticket. Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung und Abgabe des Tickets durch den HVV anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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