Hallo,
Ich werde dieses Semsester kurzfristig an zwei Universitäten gleichzeitig eingeschrieben sein. An der LMU besuche ich einen letzten Kurs um meinen Bachelor abzuschließen. Gleichzeitig werde ich an der Uni in Hamburg anfangen einen anderen Bachelorstudiengang zu studieren. Dazu habe ich nun Fragen. Muss ich den Semesterbeitrag in München und Hamburg zahlen, oder reicht es einen Beitrag zu zahlen ? Und: Für mein Studentenwohnheimszimmer, das ich ab Oktober beziehe benötige ich eine Immatrikulationsbescheinigung der Uni Hamburg. Bekomme ich diese trotz meiner doppel immatrikulation? Wenn nicht, besteht die Möglichkeit eine Übergangsbestätigung zu bekommen, die ich im Studierendenwerk einreichen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo Mueller.Mel,
Wenn Sie an zwei Universitäten parallel immatrikuliert sind, müssen Sie an beiden Universitäten die entsprechenden Beiträge zahlen. Eine Ausnahme gilt hier nur für Kooperationsstudiengänge, die von zwei Hochschulen angeboten werden und daher eine dauerhafte parallele Immatrikulation erfordern.
Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie, sobald alle Dokumente, die zur Immatrikulation erforderlich sind, vorliegen und Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben. Wenn Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag angegeben haben, dass Sie eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge beantragen, erhalten Sie die Bescheinigung auch dann, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule noch fehlt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie an zwei Universitäten parallel immatrikuliert sind, müssen Sie an beiden Universitäten die entsprechenden Beiträge zahlen. Eine Ausnahme gilt hier nur für Kooperationsstudiengänge, die von zwei Hochschulen angeboten werden und daher eine dauerhafte parallele Immatrikulation erfordern.
Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie, sobald alle Dokumente, die zur Immatrikulation erforderlich sind, vorliegen und Sie den Semesterbeitrag gezahlt haben. Wenn Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag angegeben haben, dass Sie eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge beantragen, erhalten Sie die Bescheinigung auch dann, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule noch fehlt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg