Liebes Campus-Center,
ich hatte eine Zusage für den Masterstudiengang Geschichte und habe die Immatrikulationsfrist leider verpasst, da die E-Mail von der Universität im Spamordner gelandet ist und ich sie dort erst gefunden habe, als die Frist bereits abgelaufen war.
Gibt es eine Möglichkeit, sich noch nachzumelden?
Herzliche Grüße,
Svea Gruber
Zuletzt geändert von Svea Gruber am Sa 30. Apr 2022, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Frau Gruber,
Die Immatrikulationsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach Fristende können Anträge auf Immatrikulation nicht mehr berücksichtigt werden. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Nicht angenommene Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch Anträge akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
Es gibt im Fall von Masterstudiengängen die Möglichkeit von Ausnahmen, die allerdings komplex sind: Sofern in einem Studiengang nach Ende der Immatrikulationsfrist noch genug Plätze frei sind, um allen Bewerber*innen, die eine Zulassung erhalten haben, einen Platz zuzuteilen und sofern keine Bewerbungen mehr im Nachrückverfahren zu berücksichtigen sind, kann eine nachträgliche Immatrikulation ermöglicht werden.
Die erste Bedingung mag verwirrend klingen, da es naheliegend scheint, dass es immer genug Plätze für alle zugelassenen Bewerber*innen geben muss und die Bedingung daher immer erfüllt sein sollte, dem ist aber nicht so. Grund dafür ist, dass bei der Zulassung für Studiengänge nicht exakt so viele Plätze vergeben werden wie zur Verfügung stehen, sondern in der Regel mehr Zulassungen ausgesprochen werden, als es Plätze gibt. Das Vorgehen nennt sich „Überbuchung“ und dient dazu, umfangreiche Nachrückverfahren zu vermeiden. Da sich Studierende z.B. häufig gleichzeitig an mehreren Universitäten bewerben oder auch im Nachhinein ihre Pläne ändern und dann doch nicht oder später studieren möchten, gibt es immer Bewerber*innen, die die Plätze, die ihnen angeboten werden, nicht annehmen, weil sie z.B. einen Platz an einer anderen Universität angenommen haben. Das wissen wir vorher, daher werden basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre schon im ersten Schritt meist mehr Plätze vergeben als zur Verfügung stehen. So kann es dazu kommen, dass nach Ende der Frist nicht mehr genug Plätze für alle zur Verfügung stehen, die eine Zulassung erhalten hatten.
Ob für den Masterstudiengang Geschichte in diesem Verfahren die beiden oben stehenden Ausnahmebedingungen erfüllt sind, kann ich Ihnen nicht ohne weitere Klärung beantworten. Ich kläre das aber und melde mich dann hier wieder bei Ihnen zurück.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Immatrikulationsfrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach Fristende können Anträge auf Immatrikulation nicht mehr berücksichtigt werden. Der Grund dafür ist, dass unmittelbar nach Fristende die Immatrikulationen durchgeführt werden und dann die Nachrückverfahren starten. Nicht angenommene Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben. Würden nach Fristende noch Anträge akzeptiert, müssten sich daher die Nachrückverfahren nach hinten verschieben, so dass Nachrückende ihr Studium nicht rechtzeitig mit Semesterbeginn antreten könnten.
Es gibt im Fall von Masterstudiengängen die Möglichkeit von Ausnahmen, die allerdings komplex sind: Sofern in einem Studiengang nach Ende der Immatrikulationsfrist noch genug Plätze frei sind, um allen Bewerber*innen, die eine Zulassung erhalten haben, einen Platz zuzuteilen und sofern keine Bewerbungen mehr im Nachrückverfahren zu berücksichtigen sind, kann eine nachträgliche Immatrikulation ermöglicht werden.
Die erste Bedingung mag verwirrend klingen, da es naheliegend scheint, dass es immer genug Plätze für alle zugelassenen Bewerber*innen geben muss und die Bedingung daher immer erfüllt sein sollte, dem ist aber nicht so. Grund dafür ist, dass bei der Zulassung für Studiengänge nicht exakt so viele Plätze vergeben werden wie zur Verfügung stehen, sondern in der Regel mehr Zulassungen ausgesprochen werden, als es Plätze gibt. Das Vorgehen nennt sich „Überbuchung“ und dient dazu, umfangreiche Nachrückverfahren zu vermeiden. Da sich Studierende z.B. häufig gleichzeitig an mehreren Universitäten bewerben oder auch im Nachhinein ihre Pläne ändern und dann doch nicht oder später studieren möchten, gibt es immer Bewerber*innen, die die Plätze, die ihnen angeboten werden, nicht annehmen, weil sie z.B. einen Platz an einer anderen Universität angenommen haben. Das wissen wir vorher, daher werden basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre schon im ersten Schritt meist mehr Plätze vergeben als zur Verfügung stehen. So kann es dazu kommen, dass nach Ende der Frist nicht mehr genug Plätze für alle zur Verfügung stehen, die eine Zulassung erhalten hatten.
Ob für den Masterstudiengang Geschichte in diesem Verfahren die beiden oben stehenden Ausnahmebedingungen erfüllt sind, kann ich Ihnen nicht ohne weitere Klärung beantworten. Ich kläre das aber und melde mich dann hier wieder bei Ihnen zurück.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Wenn man die First bewusst oder ausversehen verpasst hat, den Bescheid aber runtergeladen hat: Kann man den Bescheid für ein Semester später verwenden oder beginnt der ganze Prozess von neuem?
Hallo AndreasZ,
Die Bewerbungsverfahren sind unabhängig voneinander, Sie müssen sich dann also erneut bewerben und können keine Zulassung aus einem vergangenen Jahr verwenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Bewerbungsverfahren sind unabhängig voneinander, Sie müssen sich dann also erneut bewerben und können keine Zulassung aus einem vergangenen Jahr verwenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Gruber,
Die beiden Bedingungen sind für den Master Geschichte in diesem Verfahren erfüllt. Sie haben eine neue Frist für die Einschreibung bis zum 13.09. - Sie finden das Immatrikulationsformular in STiNE unter "Online-Immatrikulation".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die beiden Bedingungen sind für den Master Geschichte in diesem Verfahren erfüllt. Sie haben eine neue Frist für die Einschreibung bis zum 13.09. - Sie finden das Immatrikulationsformular in STiNE unter "Online-Immatrikulation".
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Mir ist etwas ähnliches passiert. Wäre es ihnen möglich nachzuprüfen ob die Bedingungen für ein solches Verfahren auch für den Master Koreanistik erfüllt wären?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit Freundlichen Grüßen,
Danielle Recksiek
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit Freundlichen Grüßen,
Danielle Recksiek
Hallo Danielle Recksiek,
Der Master Koreanistik ist zulassungsfrei, daher müssen dafür die Bedingungen nicht erfüllt sein, Sie können sich ohne Weiteres verspätet einschreiben. Schauen Sie einmal in Ihren Bewerbungsaccount unter "Online-Immatrikulation" - dort finden Sie das Formular dafür.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Master Koreanistik ist zulassungsfrei, daher müssen dafür die Bedingungen nicht erfüllt sein, Sie können sich ohne Weiteres verspätet einschreiben. Schauen Sie einmal in Ihren Bewerbungsaccount unter "Online-Immatrikulation" - dort finden Sie das Formular dafür.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
Ich habe die gleiche Situation, auch die Frist verpasst. Könnten Sie mal prüfen, ob es bei Master BWL noch Studienplätze gibt? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Zhe Xu
Ich habe die gleiche Situation, auch die Frist verpasst. Könnten Sie mal prüfen, ob es bei Master BWL noch Studienplätze gibt? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Zhe Xu
Hallo Zhe Xu,
Im Master BWL sind alle Plätze besetzt - das tut mir leid.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Master BWL sind alle Plätze besetzt - das tut mir leid.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebes Campus-Center Team,
ich wollte mich ebenfalls erkundigen, ob eine nachträgliche Immatrikulation in den Master Politikwissenschaft möglich ist.
Mit besten Grüßen!
ich wollte mich ebenfalls erkundigen, ob eine nachträgliche Immatrikulation in den Master Politikwissenschaft möglich ist.
Mit besten Grüßen!