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Bewerbung NC

Verfasst: Mo 28. Mär 2016, 22:49
von Lilia
Liebes Team,
ich möchte gerne Lehramt studieren, habe aber erhebliche Probleme. Meine Zulassungsvoraussetzung habe ich durch mein Diplom über 6 Sem. erworben. Ich habe mich bei einem Beratungsgespräch bei Ihnen informiert, dass ich einen Notenschnitt aus einer Dezimalzahl nachweisen muss. Meine Note zum Zeitpunkt der Ausgabe des Diploms war mit drei Zahlen berechnet- 1,55. Im Abschlusszeugnis wurde dies aufgerundet und mit "gut" ausgewiesen. Dieses "gut" steht also bei allen, die einen Notenschnitt von 1,5.. bis 2,49 hatten. Nun habe ich mich an meine alte Uni in Hamburg gewandt mit der Bitte meinen Notenschnitt zu bestätigen (auf einem formlosen Blatt mit dem Uni-Stempel). Ich habe die Antwort erhalten, dass dies schon lange nicht gemacht wurde wegen fehlender Nachfrage und sie werden erst prüfen, ob ich zu den Alt-Jahrgängen gehöre, für die mal solche Bescheinigungen ausgestellt wurden. Ansonsten erhalte ich keine Bestätigung. Ich verstehe nicht den Zusammenhang! Was ist den das für eine Ausrede?
Meine Frage: -Steht irgend wo, dass der Notenschnitt aus zwei Zahlen und einem Komma bestehen muss? (damit ich mich darauf beziehen kann)
-Wie ist die zweite Zahl nach dem Komme zu behandeln? Ich habe mitbekommen, dass in einigen Unis die einfach wegfallen und nicht auf- oder abgerundet werden. Ich habe nämlich kein Vertrauen mehr an meine alte Uni und möchte nichts der Laune der Verwaltungsmitarbeiter überlassen

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
LG Lilia

Re: Bewerbung NC

Verfasst: Di 29. Mär 2016, 09:14
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Lilia,

Die Vorgabe, dass die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Dezimalzahl (eine Stelle hinter dem Komma) angegeben werden muss, finden Sie schriftlich direkt in der Onlinebewerbung der Uni Hamburg (vgl. angehängter Screenshot).

Bei einer Note mit zwei Nachkommastellen wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet, d.h. ab einer zweiten Nachkommastelle von 5 runden Sie auf, darunter runden Sie ab.

Wie Sie dem Screenshot entnehmen können, können Sie, wenn auf Ihrem Zeugnis als Note "gut" in Worten ausgewiesen ist, in der Onlinebewerbung auch eine 2,0 angeben. Dies könnte eine Option sein, wenn es Ihnen nicht gelingt, eine Bescheinigung Ihrer früheren Universität über die genaue Note zu erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Universität Hamburg-Onlinebewerbung-AngabenHZB.jpg
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