Bearbeitet Semesterbeitrag im Zeitraum der Bachelorarbeit
Hallo,

ich wollte fragen, ob ich den Semesterbeitrag für das Wintersemester 21 zahlen muss, wenn sich der Prozess mit meinem Bachelor (mit Abgabe, Benotung und Zeugnis) generell länger als September verlängert. Die Anmeldung für die Abschlussarbeit erfolgte bereits im SoSe.

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen!
Re: Semesterbeitrag im Zeitraum der Bachelorarbeit
Liebe*r dilek,

Studierende der Universität Hamburg müssen in der Regel bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. Wenn die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung in einem Studiengang ist, so ist das Abgabedatum der Abschlussarbeit in der Regel das Datum der letzten Prüfung.

Sie müssten sich also wahrscheinlich für das Wintersemester 2021/22 regulär durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, da das Datum Ihrer letzten Prüfung im Wintersemester 2021/22 liegen wird.

Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich Sie bitten, mit Ihrem zuständigen Studienbüro (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html) abzuklären, bis zu welchem Datum Sie immatrikuliert sein müssen.

Für die Korrektur von Studien- und Prüfungsleistungen, die Eintragung von Noten und die Erstellung von Abschlussdokumenten ist an der Universität Hamburg keine Immatrikulation erforderlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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