Bearbeitet Weiterstudierten
Guten Abend,

ich habe heute vormittag mit dem Studienbüro VWL mein Anliegen besprochen und wurde hierhin weitergeleitet, da mir keine Antwort gegeben werden konnte. Ich bin im 6 semester habe mit der rückgabe meiner Bachelorarbeit nun die Möglichkeit mein Abschlusszeugnis zu beantragen und damit mein Studium zu beenden. Da ich jedoch in der Corona Zeit (letzte beiden Semester) nicht die möglichkeit hatte manche Module zu wählen, möchte ich das im nächsten Semester gerne machen sowie Sprachkurse belegen. Meine Frage ist somit, ob es möglich ist, wenn ich den Semesterbetrag überweise weiterhin eingeschrieben zu bleiben und kurse zu belegen.
Re: Weiterstudierten
Liebe*r carloneri,

grundsätzlich ist der folgende Hinweis zur Exmatrikulation auf unserer Webseite zutreffend:
"Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert." (www.uni-hamburg.de/exmatrikulation)

Man muss bezüglich des oben zitierten Hinweises aber ergänzen, dass die Exmatrikulation in manchen Fällen auch erst zum Ende des Folgesemesters erfolgen kann. Dies hängt davon ab, wann uns im Campus-Center der Universität Hamburg der erfolgreiche Abschluss vom zuständigen Fachbereich bzw. von der zuständigen Fakultät gemeldet wird.

Der Ablauf bzw. Zeitpunkt der Meldung des Abschlusses ist dabei in den verschiedenen Fachbereichen und Fakultäten der Universität Hamburg unterschiedlich. In manchen Fachbereichen ist die Meldung an uns an den Prozess der Beantragung des Zeugnisses geknüpft und andere Fachbereich melden uns zum Semesterende bzw. in den ersten Wochen des neuen Semesters über eine Liste alle Absolvent*innen des Semesters, unabhängig von der Beantragung des Abschlusszeugnisses.
Sie müssten sich also bei Ihrem Studienbüro erkundigen, wann die Meldung uns im Campus-Center erfolgt bzw. wann der erfolgreiche Abschluss in unserem internen System durch den Fachbereich eingetragen wird.

Falls uns Ihr Abschluss erst im Verlauf des Wintersemesters 2021/22 gemeldet werden sollte und Sie sich für das Wintersemester 2021/22 zurückmelden, dann würde die Exmatrikulation erst zum Ende des Wintersemesters 2021/22 erfolgen.

Sollten Sie sich für das Wintersemester 2021/22 zurückmelden, aber die Exmatrikulation aufgrund des Zeitpunktes der Meldung des erfolgreichen Abschlusses dennoch schon zum Ende des Sommersemesters 2021 erfolgen, müssten Sie sich bezüglich der Rückzahlung des Semesterbeitrags des Wintersemesters 2021/22 über das Kontaktformular des Campus-Centers an uns wenden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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