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Zulassungsbescheid im Nachrückverfahren

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 14:39
von leona.weidner
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde im koordinierte Nachrückverfahren noch für Politikwissenschaften zugelassen. Auf Hochschulstart steht, der Zulassungsbescheid wird auf Stine bereitgestellt. Auf Stine ist der Status meiner Bewerbung auch "zugelassen", allerdings finde ich nirgendwo einen Zulassungsbescheid und den zugehörigen Immatrikulationsantrag. Wie immatrikuliere ich mich nun?

Freundliche Grüße

Re: Zulassungsbescheid im Nachrückverfahren

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 17:50
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe leona.weidner,

wenn Sie im Nachrückverfahren im Rahmen des Koordinierten Nachrückens eine Zulassung erhalten haben, so gilt folgender Hinweis für Sie.
Die Zulassungsbescheide werden von der Universität Hamburg ab der Freigabe der Ranglisten (letzte Juliwoche oder erste Augustwoche, abweichend zum Wintersemester 2021/2022 zum Ende der zweiten Augustwoche) dreimal wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags erstellt. Die Bescheide werden an den Tagen vormittags erstellt, wenn Sie Ihr Zulassungsangebot nachmittags oder später annehmen, erhalten Sie Ihren Bescheid also beim nächsten Drucktermin.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html)
Es ist also davon auszugehen, dass Ihre Zulassung am Mittwochvormittag noch nicht entsprechend registriert war und Sie daher bei der nächsten Erstellung der Zulassungsbescheide am Freitag Ihren Zulassungsbescheid erhalten werden.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, dann würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben.

Liebe Grüße
Thomas Walter