Liebes Campus Team,
Ich werde ab Oktober einen Soziologie Master an der Uni Hamburg anfangen. Da ich bei der Immatrikulation noch nicht ganz mit meinem Bachelorstudium fertig war muss ich u.a. noch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen.
Da ich allerdings noch Notenanrechnungen klären muss und ich mir nicht sicher bin ob das alles bis Ende dieses Semesters noch zeitlich hinhaut wollte ich fragen, ob es bei der Exmatrikulationsbestätigung auch möglich ist, eine einzureichen die ich erst zu Beginn des Winteresemesters beantragt habe und die mir damit erst eine Exmatrikulation ab Ende WiSe bestätigt ( obwohl ich eigentlich schon fertig bin)
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antwort
Chrissy
Hallo ChrissyM,
bei einem Bachelor-Master-Übergang können das Bachelorzeugnis sowie die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des ersten Mastersemesters an der Uni Hamburg nachgereicht werden. Das Datum auf der Bescheinigung ist weniger relevant. Wichtig ist, dass hier keine Doppeleinschreibung an zwei Hochschulen über ein Semester hinweg vorliegt und dass Sie der Uni Hamburg nachweisen, dass Sie die Voraussetzung (der Bachelorabschluss) für den Masterstudiengang bis zum Ende des Wintersemesters erfüllen und auch nachweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
bei einem Bachelor-Master-Übergang können das Bachelorzeugnis sowie die Exmatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des ersten Mastersemesters an der Uni Hamburg nachgereicht werden. Das Datum auf der Bescheinigung ist weniger relevant. Wichtig ist, dass hier keine Doppeleinschreibung an zwei Hochschulen über ein Semester hinweg vorliegt und dass Sie der Uni Hamburg nachweisen, dass Sie die Voraussetzung (der Bachelorabschluss) für den Masterstudiengang bis zum Ende des Wintersemesters erfüllen und auch nachweisen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Nachtrag: fragen Sie bei Ihrer Hochschule nach, ob auch eine tagesaktuelle Exmatrikulation möglich ist. An der Uni Hamburg wäre dieses möglich.
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Vielen Dank für die Antwort
Ich hätte dann noch eine Frage, weil man ja die endgültigen Semesterunterlagen (Ticket Studiausweis) etc. erst erhält wenn man alles nachgereicht hat. Ist das mit der Exmatrikulationsbescheinigung dann ein Problem oder wie genau läuft das ? Bzw kann man stattdessen auch eine Verlaufsbescheinigung einreichen, die bestätigt dass man alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht hat ?
Ich hätte dann noch eine Frage, weil man ja die endgültigen Semesterunterlagen (Ticket Studiausweis) etc. erst erhält wenn man alles nachgereicht hat. Ist das mit der Exmatrikulationsbescheinigung dann ein Problem oder wie genau läuft das ? Bzw kann man stattdessen auch eine Verlaufsbescheinigung einreichen, die bestätigt dass man alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht hat ?
Hallo ChrissyM,
das Einreichen der Studienverlaufsbescheinigung ist nicht erforderlich. Die endgültigen Semesterunterlagen erhalten Sie nach Eingang des Semesterbeitrags, auch wenn diese Dokumente noch fehlen. Dieses ist ein regulärer Prozess bei einem Bachelor-Master-Übergang.
Mit besten Grüßen,
BK
das Einreichen der Studienverlaufsbescheinigung ist nicht erforderlich. Die endgültigen Semesterunterlagen erhalten Sie nach Eingang des Semesterbeitrags, auch wenn diese Dokumente noch fehlen. Dieses ist ein regulärer Prozess bei einem Bachelor-Master-Übergang.
Mit besten Grüßen,
BK
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