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Nachreichen Exmatrikulation und BA-Zeugnis

Verfasst: Fr 24. Sep 2021, 12:27
von malte_ck19
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beginne nun im Oktober den Master in Psychologie und meine Frage ist, bis wann die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegen und wo diese hochgeladen/vorgezeigt werden muss. Meine ehemalige Universität sagte, sie könne nicht versprechen, dass die Bescheinigung vor dem 30.09. zur Verfügung steht, ich könnte allerdings alternativ schon eine Studienverlaufsbescheinigung vorlegen, in welcher vermerkt ist, dass ich zum 30.09. exmatrikuliert werde. Würde dies ausreichen?

Bezüglich des Bachelor-Zeugnisses, reicht ein einfacher Scan dessen oder muss dies beglaubigt werden?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Malte Kühn

Re: Nachreichen Exmatrikulation und BA-Zeugnis

Verfasst: Fr 24. Sep 2021, 15:01
von Campus-Center - BK
Hallo Malte,

machen Sie sich nicht unnötig Sorgen. Reichen Sie uns die Exmatrikulationsbescheinigung und das Zeugnis (einfache Kopie) unter https://www.uni-hamburg.de/nachreichen nach, sobald Sie diese vorliegen haben, spätestens bis zum Ende des ersten Mastersemesters.

Informationen zu Beglaubigungen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html

Mit besten Grüßen,
BK