Nachreichen Exmatrikulation und BA-Zeugnis
Verfasst: Fr 24. Sep 2021, 12:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beginne nun im Oktober den Master in Psychologie und meine Frage ist, bis wann die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegen und wo diese hochgeladen/vorgezeigt werden muss. Meine ehemalige Universität sagte, sie könne nicht versprechen, dass die Bescheinigung vor dem 30.09. zur Verfügung steht, ich könnte allerdings alternativ schon eine Studienverlaufsbescheinigung vorlegen, in welcher vermerkt ist, dass ich zum 30.09. exmatrikuliert werde. Würde dies ausreichen?
Bezüglich des Bachelor-Zeugnisses, reicht ein einfacher Scan dessen oder muss dies beglaubigt werden?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Malte Kühn
ich beginne nun im Oktober den Master in Psychologie und meine Frage ist, bis wann die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegen und wo diese hochgeladen/vorgezeigt werden muss. Meine ehemalige Universität sagte, sie könne nicht versprechen, dass die Bescheinigung vor dem 30.09. zur Verfügung steht, ich könnte allerdings alternativ schon eine Studienverlaufsbescheinigung vorlegen, in welcher vermerkt ist, dass ich zum 30.09. exmatrikuliert werde. Würde dies ausreichen?
Bezüglich des Bachelor-Zeugnisses, reicht ein einfacher Scan dessen oder muss dies beglaubigt werden?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Malte Kühn