Sehr geehrte Damen und Herren,
zum nächsten Semester wechsle ich an eine andere Hochschule. Welche Unterlagen sollte ich unbedingt herunterladen, bevor mein STiNE-Zugang gesperrt wird? Haben Sie eventuell noch Tipps, was ich zusätzlich beachten sollte?
Darüber hinaus bin ich mir unsicher, wie ich folgendes Problem am besten löse:
Ich kann mir voraussichtlich mehrere Leistungen im neuen Studiengang anrechnen lassen. Daher habe ich mir eine PDF-Datei des Leistungskontos erstellt.
Einige Klausuren wurden mit „bestanden“ gewertet, was an der Uni Kiel als 4,0 eingetragen würde. Daher habe ich die jeweiligen Dozenten kontaktiert, ob diese mir Bescheinigungen über die meiner Punktzahl entsprechenden Noten ausstellen könnten. Nun ist es anscheinend so, dass die Noten in Stine nicht geändert werden können. Ist es möglich, diese Bescheinigungen zu erhalten? Bisher habe ich lediglich eine e-Mail mit der theoretischen Note.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Leonard Schulz
Hallo Leonard,
Sie sollten ein offizielles ToR im Studienbüro beantragen, da oft nur dieses von anderen Hochschulen akzeptiert wird. Des weiteren benötigen Sie sicherlich die Exmatrikulationsbescheinigung. Für den Fall, dass Ihnen Dokumente fehlen, nachdem Ihr STiNE-Zugang deaktiviert wurde, können Sie sich immer direkt an das Studienbüro oder direkt an uns wenden, je nach Anliegen.
Die Bewertung von Prüfungsleistungen wird in der jeweiligen Prüfungsordnung nach Studiengang festgelegt. Ich denke, dass Sie hier keine Einzelbewertung mit Note nachfordern können. Wenn Ihre zukünftige Hochschule "bestandene" Prüfungsleistungen mit 4,0 bewertet, dann liegt es daran, dass dieses die schlechteste Note ist, mit der eine Prüfung als bestanden gilt.
Schauen Sie gerne noch mal in die für Sie gültige Prüfungsordnung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
BK
Sie sollten ein offizielles ToR im Studienbüro beantragen, da oft nur dieses von anderen Hochschulen akzeptiert wird. Des weiteren benötigen Sie sicherlich die Exmatrikulationsbescheinigung. Für den Fall, dass Ihnen Dokumente fehlen, nachdem Ihr STiNE-Zugang deaktiviert wurde, können Sie sich immer direkt an das Studienbüro oder direkt an uns wenden, je nach Anliegen.
Die Bewertung von Prüfungsleistungen wird in der jeweiligen Prüfungsordnung nach Studiengang festgelegt. Ich denke, dass Sie hier keine Einzelbewertung mit Note nachfordern können. Wenn Ihre zukünftige Hochschule "bestandene" Prüfungsleistungen mit 4,0 bewertet, dann liegt es daran, dass dieses die schlechteste Note ist, mit der eine Prüfung als bestanden gilt.
Schauen Sie gerne noch mal in die für Sie gültige Prüfungsordnung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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