Guten Tag,
Ende August habe ich meine vorläufigen Semesterunterlagen erhalten (als Datum ist der 23.08. angegeben), aber übersehen, dass ich "umgehend" nach erhalt dieser den Semesterbeitrag hätte zahlen müssen. Stattdessen habe ich ihn am 23.09., wenn ich mich recht erinnere, überwiesen. Nun mache ich mir Sorgen, ob neben entsprechend verspätetem Erhalt der endgültigen Unterlagen irgendwelche Konsequenzen drohen.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan-Erik Ahrens
Hallo Jan-Erik,
es ist alles gut. Der Semesterbeitrag soll bestenfalls nach Erhalt der Zugangsdaten (mit den vorläufigen Semesterunterlagen) zum Studierenden-Account überwiesen werden, da Sie für die Überweisung die Matrikelnummer kennen müssen. Da die vorläufigen Semesterunterlagen nur im Oktober gültig sind, ist es ratsam den Semesterbeitrag frühzeitig zu überweisen, damit Sie vor Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen auch die endgültigen Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
BK
es ist alles gut. Der Semesterbeitrag soll bestenfalls nach Erhalt der Zugangsdaten (mit den vorläufigen Semesterunterlagen) zum Studierenden-Account überwiesen werden, da Sie für die Überweisung die Matrikelnummer kennen müssen. Da die vorläufigen Semesterunterlagen nur im Oktober gültig sind, ist es ratsam den Semesterbeitrag frühzeitig zu überweisen, damit Sie vor Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen auch die endgültigen Semesterunterlagen erhalten.
Mit besten Grüßen,
BK
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