Bearbeitet Nachreichen von Deutschkenntnisse
Hallo,

ich bewerbe mich zum Wintersemester 2016 um einen Studienplatz. Da ich aus dem Ausland komme, muss ich vor Studienbeginn (bis spätestens 01.10.) ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Deutschprüfungen (Test DAF oder DSH) die für mich in Frage kommen, finden erst Ende September statt. Nun habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, die Testergebnisse (nach vorheriger Einreichung der Teilnahmebestätigung zur Sprachprüfung) auch bis zum 31.10.2016 nachreichen zu können. Ist es ihrer Erfahrung nach zeitlich ausreichend den TestDAF am 20.09.2016 abzulegen? Laut der Homepage vom TestDAF werden die Ergebnisse erst am 31.10.2016 freigeschaltet. Es könnte also entsprechend knapp werden. Oder empfehlen Sie eher sich für den DSH direkt an der Uni anzumelden um die Fristen einzuhalten?

Danke im Voraus für eine kurze Erläuterung.

Beste Grüße,
Ingrid
Re: Nachreichen von Deutschkenntnisse
Liebe Ingrid,

Sie müssen für die endgültige Immatrikulation das Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse in beglaubigter Kopie einreichen. D.h. wenn die TestDAF-Ergebnisse der Prüfung am 20.09.2016 Ihnen erst am 31.10. über das Online-Portal zur Verfügung gestellt werden, ist das sehr knapp, da Sie das Zertifikat per Post erst danach erhalten und sich dann noch um eine Beglaubigung bemühen müssen, wenn Sie nicht das Original einreichen möchten. Der Ausdruck aus dem Online-Portal reicht für die endgültige Immatrikulation nicht aus. In Ausnahmefällen ist es zwar möglich, zunächst einen Ausdruck aus dem Online-Portal einzureichen und das beglaubigte Zertifikat nachzureichen, wenn Sie aber die Möglichkeit haben, sich für einen früheren Testtermin anzumelden, dann sollten Sie das auch tun.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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