BA-Studienleistungen im 1. Mastersemester absolvieren
Verfasst: Mo 25. Okt 2021, 20:24
Hallo,
ich überlege mein Bachelorstudium LAGym nächstes SS abzuschließen und mit dem entsprechenden Master zu beginnen.
Es ist offenbar möglich, einzelne Studienleistungen des Bachelors noch bis zum Ende des ersten Mastersemesters zu absolvieren. Ich überlege dies zu tun, habe aber dazu zwei Fragen:
- Ist es notwendig, dafür einen besonderen Antrag in dem betreffenden Fach zu stellen oder gibt es andere wichtige formale Dinge, die beachtet werden müssen?
- Was passiert, wenn man nicht alle Leistungen bis zum Ende des ersten Mastersemesters erbringen kann- fällt man dann in den Bachelor zurück und gilt dann auch die Bachelorarbeit als nicht bestanden? Gibt es in diesem Fall Dinge oder Konsequenzen, die man beachten sollte?
Außerdem noch eine andere Frage zur Masteranmeldung:
Angenommen, ich melde meine Bachelorarbeit an, bewerbe mich für den Master und falle zum Beispiel im SS bei einer Prüfung durch, welche nur jeden Sommer angeboten wird.
Bin ich dann verplichtet, im selben Semester an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen, oder kann ich mich dann noch entscheiden, den Master erst ein Jahr später zu beginnen um den Kurs im nächsten Sommer nocheinmal zu belegen?
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort und viele Grüße,
Irina
ich überlege mein Bachelorstudium LAGym nächstes SS abzuschließen und mit dem entsprechenden Master zu beginnen.
Es ist offenbar möglich, einzelne Studienleistungen des Bachelors noch bis zum Ende des ersten Mastersemesters zu absolvieren. Ich überlege dies zu tun, habe aber dazu zwei Fragen:
- Ist es notwendig, dafür einen besonderen Antrag in dem betreffenden Fach zu stellen oder gibt es andere wichtige formale Dinge, die beachtet werden müssen?
- Was passiert, wenn man nicht alle Leistungen bis zum Ende des ersten Mastersemesters erbringen kann- fällt man dann in den Bachelor zurück und gilt dann auch die Bachelorarbeit als nicht bestanden? Gibt es in diesem Fall Dinge oder Konsequenzen, die man beachten sollte?
Außerdem noch eine andere Frage zur Masteranmeldung:
Angenommen, ich melde meine Bachelorarbeit an, bewerbe mich für den Master und falle zum Beispiel im SS bei einer Prüfung durch, welche nur jeden Sommer angeboten wird.
Bin ich dann verplichtet, im selben Semester an der Wiederholungsprüfung teilzunehmen, oder kann ich mich dann noch entscheiden, den Master erst ein Jahr später zu beginnen um den Kurs im nächsten Sommer nocheinmal zu belegen?
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort und viele Grüße,
Irina