Sehr geehrte Damen und Herren,
reicht im Falle einer Zulassung an der Universität, eine normale Kopie vom Abiturzeugnis, oder muss eine amtlich beglaubigte Kopie versendet werden?
Liebe*r User1,
ich würde Sie bitten, sich die Checkliste für die Immatrikulation durchzulesen, die auch in Ihrem Zulassungsbescheid verlinkt ist und in der alle erforderlichen Unterlagen sowie die jeweilige Form der Dokumente genannt sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114020.
Da der Immatrikulationsprozess für das Wintersemester 2021/22 vollständig digital abläuft, sind die Immatrikulationsunterlagen in einfacher digitaler Kopie im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen. Es wird also auch in Bezug auf das Abiturzeugnis keine beglaubigte Kopie gefordert.
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich würde Sie bitten, sich die Checkliste für die Immatrikulation durchzulesen, die auch in Ihrem Zulassungsbescheid verlinkt ist und in der alle erforderlichen Unterlagen sowie die jeweilige Form der Dokumente genannt sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114020.
Da der Immatrikulationsprozess für das Wintersemester 2021/22 vollständig digital abläuft, sind die Immatrikulationsunterlagen in einfacher digitaler Kopie im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen. Es wird also auch in Bezug auf das Abiturzeugnis keine beglaubigte Kopie gefordert.
Liebe Grüße
Thomas Walter