Hallo,
ich habe eine Aufforderung der Debitorenbuchhaltung erhalten, die seit 2009/10 gestundeten Studiengebühren sofort zurückzuzahlen. Mittlerweile bin ich exmatrikuliert, eine Karenzzeit von 24 Monaten sei abgelaufen.
Soweit ich weiß, muss ich diese Gebühren jedoch erst zurückzahlen, wenn mein jährl. Einkommen mind. 30.000 Euro beträgt. Ist das so richtig bzw. wie verfahre ich weiter?
Vielen Dank
Hallo Kaiser1,
bitte schreiben Sie uns über das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen, damit wir Ihre Anfrage an das für die Beantwortung zuständige Team weiterleiten können.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html
Mit besten Grüßen,
BK
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