Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor, mich für das WS 2015 für das Fach Turkologie zu bewerben;
allerdings habe ich leider kein Abitur. Ich bin staatlich-anerkannter Fremdsprachenkorrespondent
in Türkisch (Prüfung an der IHK in Köln abgelegt) und habe eine 2-jährige Ausbildung an der Übersetzer- und Dolmetscherschule in Köln in der selben Sprache abgeschlossen. Wäre es eventuell möglich, Turkologie an der Universität Hamburg
zu studieren? (Je nachdem mit dem Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses)
Ich wäre auf eine Rückmeldung sehr erfreut und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Tolga Ateş
Lieber Herr Ates,
Mit einem Fortbildungsabschluss als geprüfter Fremdsprachenkorrespondent verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie können sich mit dem Zeugnis Ihrer Fortbildungsprüfung für einen Studienplatz in einem beliebigen Studiengang der Uni Hamburg, z.B. für den Studiengang B.A. Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients / Schwerpunkt Turkologie bewerben. Detallierte Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung und zum Bewerbungsprozedere in diesem Fall finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.uni-hamburg.de/meister
Für einen Masterstudiengang können Sie sich erst dann bewerben, wenn Sie ein erstes Hochschulstudium (z.B. den oben erwähnten Bachelorstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit einem Fortbildungsabschluss als geprüfter Fremdsprachenkorrespondent verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie können sich mit dem Zeugnis Ihrer Fortbildungsprüfung für einen Studienplatz in einem beliebigen Studiengang der Uni Hamburg, z.B. für den Studiengang B.A. Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients / Schwerpunkt Turkologie bewerben. Detallierte Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung und zum Bewerbungsprozedere in diesem Fall finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.uni-hamburg.de/meister
Für einen Masterstudiengang können Sie sich erst dann bewerben, wenn Sie ein erstes Hochschulstudium (z.B. den oben erwähnten Bachelorstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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