Fortsetzung des Studiums
Verfasst: Mi 10. Nov 2021, 04:39
Hallo,
mein zuständiges Prüfungsamt verwies mich mit dieser Frage ans Campus Center:
ich habe einen Master an der Uni Hamburg studiert, aus dem ich mich 2016 habe exmatrikulieren lassen. Meine persönlichen Umstände haben sich geändert und ich möchte das Studium abschließen. Nach Rücksprache mit dem PA ist das möglich und alle für die Anmeldung der Masterarbeit notwendigen Studienleistungen sind bereits erbracht, allerdings muss ich zur Anmeldung eingeschrieben sein.
Zwischenzeitlich hat sich die Prüfungsordnung geändert, aber die Modulstruktur ist gleich geblieben, sodass meine Scheine eins zu eins anerkennbar wären (ich wäre direkt scheinfrei). Muss ich mich auf den Studiengang neu in die aktuelle Studienordnung bewerben (das wäre mir prinzipiell egal, ist aber erst zum April möglich) oder kann ich über einen Antrag ohne Verzögerung in meine alte Prüfungsordnung wiedereinsteigen?
Außerdem: Ich bin auf einer 80-%-Stelle fest angestellt und möchte diese Stelle nicht aufgeben. Kann ich mich als Teilzeitstudent einschreiben und die Masterarbeit in diesem Status anmelden (mal alle zeitlichen Bedenken beiseite)?
Vielen Dank für die Hilfe
mein zuständiges Prüfungsamt verwies mich mit dieser Frage ans Campus Center:
ich habe einen Master an der Uni Hamburg studiert, aus dem ich mich 2016 habe exmatrikulieren lassen. Meine persönlichen Umstände haben sich geändert und ich möchte das Studium abschließen. Nach Rücksprache mit dem PA ist das möglich und alle für die Anmeldung der Masterarbeit notwendigen Studienleistungen sind bereits erbracht, allerdings muss ich zur Anmeldung eingeschrieben sein.
Zwischenzeitlich hat sich die Prüfungsordnung geändert, aber die Modulstruktur ist gleich geblieben, sodass meine Scheine eins zu eins anerkennbar wären (ich wäre direkt scheinfrei). Muss ich mich auf den Studiengang neu in die aktuelle Studienordnung bewerben (das wäre mir prinzipiell egal, ist aber erst zum April möglich) oder kann ich über einen Antrag ohne Verzögerung in meine alte Prüfungsordnung wiedereinsteigen?
Außerdem: Ich bin auf einer 80-%-Stelle fest angestellt und möchte diese Stelle nicht aufgeben. Kann ich mich als Teilzeitstudent einschreiben und die Masterarbeit in diesem Status anmelden (mal alle zeitlichen Bedenken beiseite)?
Vielen Dank für die Hilfe