Lieber Niklas,
"Meine Frage hierzu ist, ob es zu Komplikationen mit den Versicherungsgeschichten oder ähnlichem bei einem Studiengang und/oder Studienort Wechsel kommen kann und wenn ja welche und wie ich die dann bewältigen und regeln könne."
1) Es sollte beim Wechsel der Hochschule eigentlich nicht zu Problemen mit der Krankenversicherung kommen. Hochschulen prüfen bei der Immatrikulation lediglich, ob der Versicherungsstatus ausreichend ist. Im Fall einer privaten Krankenversicherung muss bzw. musste früher (siehe 2) die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Wenn Sie bereits endgültig für einen Studiengang der Universität Hamburg immatrikuliert wurden, dann ist diese Prüfung bereits positiv abgeschlossen.
2) Ich kann an dieser Stelle anmerken, dass die Krankenversicherungsnachweise bzw. Nachweise über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ab Januar 2022 von den Studierenden nicht mehr einzureichen sind, da das gesamte Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenversicherungen sich dann ändert (siehe
www.uni-hamburg.de/kv).
Die Informationen hierzu für die Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/kv. Falls Sie nach Kiel wechseln, müssten Sie sich natürlich auf den Webseiten der Universität Kiel informieren. Ich gehe aber davon aus, dass diese Prozesse an Universität Kiel ähnlich ablaufen werden.
3) Wenn Sie an der Universität Hamburg ohne Unterbrechung in einen anderen Studiengang wechseln, stellt sich die Frage nach dem Krankenversicherungsnachweis ohnehin nicht,
da dieser beim Studiengangwechsel innerhalb der Universität Hamburg nicht erneut geprüft wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter