Bearbeitet Magister - Wechsel in B.Ed/M.Ed.
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Jahren habe ich einen Magister-Abschluss in Klassischer Philologie (Griechisch und Latein zu 50 %) erworben und arbeite seitdem an einer Promotion. Gleichzeitig interessiere mich inzwischen verstärkt für das Gymnasiallehramt und suche daher bundesweit nach einer Möglichkeit, das erste Staatsexamen auf möglichst kurzem Wege nachzuholen, d.h. möglichst wenige fachbezogene Scheine nachholen zu müssen und den Fokus auf die Fachdidaktik und Pädagogik legen zu können.
Meine Frage zielt darauf ab, was ich mit den folgenden "Leistungen":

Magister-Abschluss (ohne fachdidaktische Scheine!)
Schulhospitation
eigene universitäre Lehre

in Hamburg zu erwarten hätte. Wäre die Einschreibung in den B.Ed. unausweichlich oder gäbe es irgendwelche Hintertüren, so dass man die fachdidaktischen Scheine im M.Ed.-Studium nachholen könnte? Könnten Hospitation und eigene Lehre an der Uni in irgendeiner Weise angerechnet werden? Und was wäre Ihre persönliche Einschätzung zur zu erwartenden Studiendauer?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und beste Grüße
Dominic
Re: Magister - Wechsel in B.Ed/M.Ed.
Lieber Dominic,

Der Weg über einen Bachelor-Lehramtsstudiengang ist an der Uni Hamburg unausweichlich, wenn Sie einen Master of Education abschließen möchten (das Staatsexamen wird im Lehramt an der Uni Hamburg nicht mehr angeboten), da es eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge ist, dass Sie einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss vorweisen können - ein Magisterabschluss erfüllt diese Voraussetzung unabhängig von den Inhalten des Studiums oder Zusatzqualifikationen nicht.

Das bedeutet aber natürlich nicht, dass Sie den Bachelorstudiengang in vollem Umfang studieren müssen. Wenn Sie die Unterrichtsfächer Griechisch und Latein wählen, können Ihnen sicher zumindest einige Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder Kopien Ihrer Scheine. Bezüglich Ihrer Schulhospitation müssen Sie hinsichtlich der Anerkennbarkeit für die Praxisteile des Studiums bei der Fakultät für Erziehungswissenschaft nachfragen (Kontaktdaten ebenfalls in der oben verlinkten Liste). Universitäre Lehre wird wahrscheinlich nicht anrechenbar sein.

Wie lange Ihr Studium voraussichtlich dauern würde, kann ich Ihnen nicht genau sagen, weil dies wiederum davon abhängt, wie viel von Ihren vorherigen Leistungen für das Lehramtsstudium anerkannt werden kann. Ganz sicher müssen Sie aber alle Anteile in Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik nachstudieren sowie einen Großteil der Praxisanteile des Studiums absolvieren. Einen Überblick über den Umfang der erziehungswissenschaftlichen Anteile des Studiums und der Unterrichtsfächer können Sie sich hier verschaffen: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... -gymnasien Sie sollten, da Sie sowohl den Bachelor- als auch den Masterstudiengang nachholen müssen aber mindestens 2 Jahre für das Studium einrechnen, dies vor allem deshalb, weil Sie sich für den Masterstudiengang nur einmal im Jahr bewerben können und daher auch dann, wenn Sie das Bachelorstudium schnell abschließen können, mit Leerlaufzeiten rechnen müssen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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