Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich studiere Jura im 3. Semester an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und würde gerne zum SS 2022 an die UNI-Hamburg wechseln.
Problematisch für den UNI-Wechsel ist jedoch, dass mir für das Absolvieren des Grundstudiums noch eine Strafrechtsklausur fehlt, welche ich am Ende des WS 21/ 22 schreiben werde. Der Termin der Klausur ist noch nicht veröffentlicht; die letzte Vorlesung findet jedoch am 11.02.22 statt, sodass ich die offizielle Frist der UHH zum nachreichen des Grundstudiumsnachweis am 15.02.22 jedenfalls nicht einhalten kann.
Da es sich in meinem Fall jedoch nur um eine einzelne Klausur handelt, die mir zum Abschluss des Grundstudiums fehlt, meinte ein Kollege der Studienberatung, es könne eventuell mögliche sein, den Grundstudiumsnachweis später als die offizielle Frist nachzureichen und somit doch noch die Möglichkeit auf einen Studienplatz für die Rechtswissenschaften im 4. Semester im SS 2022 an der UHH zu erhalten.
Was ist die tatsächliche Faktenlage diesbezüglich?
Mit freundlichen Grüßen
Finnja