Fragen zum Studiengang "Lehramt der Primarstufe"

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Neleck
Beiträge: 1
Registriert: Di 26. Apr 2016, 20:46

Bearbeitet Fragen zum Studiengang "Lehramt der Primarstufe"

Beitrag von Neleck »

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bewerbungsverfahren für das Lehramt der Primarstufe, habe ich noch einige offenen Fragen. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir diese beantworten könnten:

1. Ich möchte als drittes Fach evangelische Religion studieren, welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt für das Bachelor-/Masterstudium (Latinum, Graecum, Hebraicum)?

2. Gibt es Besonderheiten, welche ich bei der Wahl des Unterrichtsfach evangelische Religion beachten muss?

3. Wenn ich weder Sachunterricht, Kunst noch Musik studiere, kann es dann sein, dass ich dies später fachfremd unterrichte?

4. Worin besteht der Unterschied zwischen „Grundlagen der Mathematik“ als erstes Fach und „Mathematik“ als zweites Fach?

5. Muss ich Kombinationsmöglichkeiten zwischen dem Bachelor- und Masterstudium beachten? Wenn ja, welche?

6. Müssen ggf. bestimmte Bewerbungsunterlagen beigefügt werden?


Vielen Dank im voraus !
Mit freundlichen Grüßen
Nele Eck
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Fragen zum Studiengang "Lehramt der Primarstufe"

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Eck,

1. Ein drittes Fach können Sie im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I an der Uni Hamburg nicht studieren. Sie studieren in diesem Studiengang nur zwei Unterrichtsfächer. Im Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I werden an der Uni Hamburg für das Fach evangelische Religion keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
2. Sie sollten beachten, dass Sie mit dem Fach evangelische Religion nur dann zum Vorbereitungsdienst ("Referendariat") zugelassen werden, wenn Sie evangelischen Bekenntnisses sind. Das bedeutet, dass Sie mit diesem Fach nur dann als Lehrerin arbeiten können, wenn Sie der evangelischen Kirche angehören.
3. Sachunterricht wird an der Uni Hamburg nicht als Unterrichtsfach angeboten. Im Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I studieren Sie aber neben Ihren Unterrichtsfächern auch einen so genannten "Lernbereich". Als Lernbereiche stehen unter anderen Sachunterricht, Kunst und Musik zur Wahl. Ob Sie diese Fächer nach dem Studium des entsprechenden Lernbereichs dann später auch an einer Schule unterrichten können, können wir Ihnen allerdings nicht beantworten. Mit dieser Frage müssen Sie sich - je nachdem, in welchem Bundesland Sie später unterrichten möchten - an die im jeweiligen Bundesland zuständigen Stellen wenden. In Hamburg ist dies die Behörde für Schule und Berufsbildung. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.hamburg.de/bsb/ Dazu noch eine Anmerkung: Im Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I stehen verschiedene Fächer zur Wahl, die keine "klassischen" Grundschulfächer sind, da dieser Studiengang nicht nur für die Grundschule, sondern auch für weiterführende Schulen bis zur Klassenstufe 10 qualifiziert. Diese Fächer finden Sie in der folgenden Übersicht unter "Unterrichtsfach B": http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... darstufe-i Wenn Sie eines dieser Fächer wählen und später an der Grundschule tätig sein möchten, ist es empfehlenswert, dazu den Lernbereich Sachunterricht zu studieren, da einige Bundesländer (z.B. Schleswig Holstein) Sie mit einem dieser Fächer nur dann in den Vorbereitungsdienst für die Grundschule einstellen, wenn Sie zusätzlich den Lernbereich Sachunterricht studiert haben.
4. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, da an der Uni Hamburg kein Unterrichtsfach "Grundlagen der Mathematik" angeboten wird. Im erziehungswissenschaftlichen Teil des Studiengangs Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I studieren Sie ein Modul "Fachdidaktisches Grundlagenstudium Mathematik". Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Unterrichtsfach Mathematik, sondern ein fachdidaktisches Modul, das von allen Studierenden unabhängig vom Unterrichtsfach studiert wird. Das Unterrichtsfach Mathematik ist sowohl als erstes als auch als zweites Unterrichtsfach wählbar. Sollte ich Ihre Frage missverstanden haben, fragen Sie bitte noch einmal nach, wenn möglich mit einem Hinweis dazu, wo Sie die Informationen zu diesen Unterrichtsfächern gefunden haben, damit ich besser verstehe, worauf Sie sich beziehen.
5. Bei der Kombination von Bachelor- und Masterstudiengang müssen Sie beachten, dass die Wahl, die Sie bei der Bewerbung für das Bachelorstudium treffen, Sie bezüglich des Masterstudiums in zwei Hinsichten fest legt: Erstens legen Sie sich mit der Wahl Ihrer Unterrichtsfächer im Bachelor auf Ihre Unterrichtsfächer im Master fest. Sie haben zwar im Laufe des Bachelorstudiums die Möglichkeit, Ihre Unterrichtsfächer zu wechseln, indem Sie sich für ein anderes Unterrichtsfach neu bewerben, wobei sie Ihren Studienplatz behalten können, dies bringt aber häufig eine Verlängerung des Studiums mit sich. Sobald Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, ist kein Unterrichtsfachwechsel mehr möglich. Sie müssen dann im Masterstudium Ihre Unterrichtsfächer beibehalten oder ein weiteres Bachelorstudium mit einem neuen Unterrichtsfach beginnen. Zweitens legen Sie sich bei der Bewerbung für das Bachelorstudium auf einen "KMK-Lehramtstyp" fest. Das bedeutet, dass Sie die Wahl für die Schulformen, an denen Sie später unterrichten können, schon bei der Bewerbung für das Bachelorstudium treffen. Der KMK-Lehramtstyp eines Studiengangs legt dabei fest, welcher Schulform der Studiengang zugeordnet ist. Informationen zu den KMK-Lehramtstypen finden Sie hier: https://www.kmk.org/themen/allgemeinbil ... uesse.html Eine Übersicht der an der Uni Hamburg angebotenen KMK-Lehramtstypen finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/ ... diengaenge In der Regel können Sie sich nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums nur für einen Masterstudiengang des KMK-Lehramtstyps bewerben, der dem Lehramtstyp Ihres Bachelorstudiengangs entspricht. So ist z.B. ein Wechsel vom Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I zum Lehramt an Gymnasien beim Übergang vom Bachelor zum Master nicht mehr möglich. Ein derartiger Wechsel erfordert eine Neubewerbung für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang des entsprechenden Lehramtstyps. Sie sollten somit die Wahl des Lehramtstyps Ihres Lehramtsstudiengangs und die Wahl Ihrer Unterrichtsfächer schon vor der Bewerbung für den Bachelorstudiengang gut bedenken.
6. Im Regelfall müssen Sie bei einer Bewerbung für die Hamburger Bachelorstudiengänge innerhalb der Bewerbungsfrist keine Unterlagen an die Uni Hamburg schicken, sondern die erforderlichen Unterlagen erst zur Immatrikulation einreichen. Ausnahmen bestehen aber, falls Sie z.B. einen Sonderantrag stellen wollen oder sich mit einer bestimmten Art der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. aus dem Ausland) bewerben. Sie finden eine detaillierte Auflistung der Ausnahmen sowie Informationen dazu, welche Dokumente jeweils zu schicken sind unter Punkt 1.2 in der folgenden Broschüre: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf Bitte beachten Sie, dass die Informationen in der Broschüre für das Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2016 galten und bis zum Beginn des nächsten Bewerbungsverfahrens Änderungen möglich sind. Sie finden die aktualisierten Informationen jeweils zu Beginn des Bewerbungsverfahrens hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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