Bearbeitet vom Meister zum Master
Die Meisterpüfung ermöglicht ja den Zugang zur Universität. Kann man sich nach der Meisterprüfung direkt für ein Masterstudium anmelden oder muss erst das Bachelorstudium aufgenommen werden?
Und wie sieht es für den Techniker aus?
Re: vom Meister zum Master
Hallo Sig,

In der Tat gilt eine abgeschlossene Meisterprüfung als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie können sich mit dem Zeugnis Ihrer Meisterprüfung für jeden Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang der Uni Hamburg bewerben. Eine Bewerbung für einen Masterstudiengang mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung ist allerdings trotz der Gleichstellung von Bachelorabschluss und Meisterprüfung nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen nicht möglich. Dies ist rechtlich ausgeschlossen, da im Hamburger Hochschulgesetz festgelegt ist, dass zum Studium in Masterstudiengängen nur berechtigt ist, wer das Studium in einem grundständigen Studiengang erfolgreich abgeschlossen hat (http://www.juris.de/jportal/portal/page ... 39&st=null).

Für staatlich geprüfte Techniker/innen gilt das gleiche wie für Meister: Auch mit dem Abschluss zum/zur staatlich geprüften Techniker/in erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und kann sich für jeden Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang der Uni Hamburg bewerben, ein direkter Zugang zu den Masterstudiengängen steht damit aber nicht offen.

In den Bachelorstudiengängen sind aber bei enger fachlicher Verwandtheit der Fortbildungsprüfung und des gewählten Studiengangs unter Umständen beruflich erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auf das Studium anrechenbar, so dass das Bachelorstudium verkürzt werden kann. Dies erfolgt aber nicht pauschal, sondern wird im Einzelfall entschieden. Zu Studienbeginn können Sie sich dazu im Studienbüro Ihres Studiengangs beraten lassen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten