Liebes Campus-Team,
ich würde ihnen gerne mein Anliegen und meine derzeitige Position schildern und erhoffe daraufhin eine Klärung der Problematik.
Derzeit studiere ich Mathematik 1. Semester (WS 21/22) an der Uni Hamburg und bin über meinen Vater privat versichert, heißt ich habe mich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Mein großer Wunsch ist es jedoch Lehramt Mathe und Sport entweder hier oder woanders zu studieren. Ich weiß ich werde das Mathematikstudium, welches ich derzeit belege nicht bestehen. Meine Fragen wären dadurch, ob ich einfach das Mathematik Studium bis Anfang WS 21/22 weiter besuchen soll, obwohl ich die Prüfungen jetzt nicht bestehen werde, da ich gelesen habe dass das Mathematik Studium anfangs eine 2 Semester ,,Anfangszeit" besitzt und dann den Studiengang wechsle und dabei keine Probleme mit der Versicherung bekomme. Oder muss ich zum Sommersemester ein neuen Studiengang belegen muss und dann im nächsten Wintersemester den Studiengang erneut wechsle (Lehramt darf ja nur zum WS beginnen werden). Kriege ich dadurch Probleme mit der Versicherung. Oder kann ich auch einfach aussetzen bis Ws 21/22 und wechsle dann. Meine Fragen dazu beziehen sich dann auf Versicherung, Semesterticket allgemein zu allen genannten Optionen und zur Exmatrikulation und der darauf folgenden Versicherungsproblematik.
Ich hoffe mein Anliegen wurde deutlich und meine Fragen können bestmöglich beantwortet werden.
Vielen Dank für Antworten jeglicher Art
Grüße Niklas_
Liebe Niklas_,
A) Ich kann Ihnen Ihre Fragen zu eventuellen versicherungsrechtlichen Problemen, die Sie bei verschieden Szenarien bezüglich Ihres weiteren Studienverlaufs sehen oder von denen Sie gelesen haben, leider nicht beantworten.
Sie müssten sich diesbezüglich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden bzw. die Beratungsangebote des Studierendenwerks Hamburg zu diesem Thema nutzen.
Wir als Universität können bedauerlicherweise keine Beratung bezüglich versicherungsrechtlicher Fragen anbieten.
Bezüglich der Regelungen der Universität Hamburg, zu denen ich Sie natürlich beraten kann, sind alle drei Szenarien möglich:
1) Sie bleiben in Ihrem bisherigen Studiengang ohne Unterbrechung immatrikuliert und bewerben sich für das Wintersemester 2022/23 für einen neuen Studiengang.
2) Sie wechseln zum Sommersemester 2022 in einen anderen Studiengang, um dann zum Wintersemester 2022/23 ein zweites Mal in einen dritten Studiengang zu wechseln. Allerdings sehe ich in diesem Vorgehen zumindest bezüglich der Regelungen der Universität Hamburg keinerlei Vorteile.
3) Sie exmatrikulieren sich zum Ende des aktuellen Semesters (Wintersemester 2021/22) und bewerben sich für das Wintersemester 2022/23, sodass Sie im Sommersemester 2022 nicht immatrikuliert sind.
B) Semesterticket und Exmatrikulation
a) Ich sehe keinen spezifischen Bezug der von Ihnen geschilderten Situation zum Semesterticket. Allgemein gilt natürlich, dass nur immatrikulierter Studierende das Semesterticket nach Zahlung des Semesterbeitrags erhalten. Wenn Sie also das Sommersemester 2022 nicht immatrikuliert sind, erhalten Sie auch kein Semesterticket.
b) Grundsätzlich gilt, dass Sie sich nicht selbstständige exmatrikulieren, wenn Sie sich als immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg für ein Folgesemester für einen anderen Studiengang der Universität Hamburg bewerben. Bei der Immatrikulation für den neuen Studiengang passiert dies im Rahmen der Umschreibung automatisch (siehe https://www.uni-hamburg.de/wechsel); d.h. Sie werden im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang von uns aus Ihrem alten Studiengang exmatrikuliert.
Falls Sie das Sommersemester 2022 "aussetzen" wollen, dann müssten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation zum Semesterende stellen (siehe https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation) bzw. sich einfach nicht durch Zahlung des Semesterbeitrags für das kommende Semester zurückmelden (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html).
Liebe Grüße
Thomas Walter
A) Ich kann Ihnen Ihre Fragen zu eventuellen versicherungsrechtlichen Problemen, die Sie bei verschieden Szenarien bezüglich Ihres weiteren Studienverlaufs sehen oder von denen Sie gelesen haben, leider nicht beantworten.
Sie müssten sich diesbezüglich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden bzw. die Beratungsangebote des Studierendenwerks Hamburg zu diesem Thema nutzen.
Wir als Universität können bedauerlicherweise keine Beratung bezüglich versicherungsrechtlicher Fragen anbieten.
Bezüglich der Regelungen der Universität Hamburg, zu denen ich Sie natürlich beraten kann, sind alle drei Szenarien möglich:
1) Sie bleiben in Ihrem bisherigen Studiengang ohne Unterbrechung immatrikuliert und bewerben sich für das Wintersemester 2022/23 für einen neuen Studiengang.
2) Sie wechseln zum Sommersemester 2022 in einen anderen Studiengang, um dann zum Wintersemester 2022/23 ein zweites Mal in einen dritten Studiengang zu wechseln. Allerdings sehe ich in diesem Vorgehen zumindest bezüglich der Regelungen der Universität Hamburg keinerlei Vorteile.
3) Sie exmatrikulieren sich zum Ende des aktuellen Semesters (Wintersemester 2021/22) und bewerben sich für das Wintersemester 2022/23, sodass Sie im Sommersemester 2022 nicht immatrikuliert sind.
B) Semesterticket und Exmatrikulation
a) Ich sehe keinen spezifischen Bezug der von Ihnen geschilderten Situation zum Semesterticket. Allgemein gilt natürlich, dass nur immatrikulierter Studierende das Semesterticket nach Zahlung des Semesterbeitrags erhalten. Wenn Sie also das Sommersemester 2022 nicht immatrikuliert sind, erhalten Sie auch kein Semesterticket.
b) Grundsätzlich gilt, dass Sie sich nicht selbstständige exmatrikulieren, wenn Sie sich als immatrikulierter Studierender der Universität Hamburg für ein Folgesemester für einen anderen Studiengang der Universität Hamburg bewerben. Bei der Immatrikulation für den neuen Studiengang passiert dies im Rahmen der Umschreibung automatisch (siehe https://www.uni-hamburg.de/wechsel); d.h. Sie werden im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang von uns aus Ihrem alten Studiengang exmatrikuliert.
Falls Sie das Sommersemester 2022 "aussetzen" wollen, dann müssten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation zum Semesterende stellen (siehe https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation) bzw. sich einfach nicht durch Zahlung des Semesterbeitrags für das kommende Semester zurückmelden (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html).
Liebe Grüße
Thomas Walter