Welche schon bestandenen Prüfungen werden mir anerkannt?

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wiebke
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Registriert: Mo 20. Apr 2015, 10:26

Bearbeitet Welche schon bestandenen Prüfungen werden mir anerkannt?

Beitrag von wiebke »

Liebe Damen und Herren,

ich möchte gerne nach dem zweiten Semster BWL von der Uni Regensburg auf die Uni Hamburg wechseln. Nun stellt sich für mich die Frage, welche Prüfungen anerkannt werden, die ich bereits auf der Uni Regensburg absolviert habe.

Modulübersicht 1. und 2. Semester BWL an der Universität Regensburg :

1. Semester
Mathematik, Statistik 1 , Buchhaltung, Investition, Makroökonomik 1, Mikroökonomik 1

2. Semester
Statistik 2, Wirtschaftsinformatik, Kosten- und Leistungsrechnung, Externe Unternehmensberichterstattung 1, Makroökonomik 2, Mikroökonomik 2

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Wiebke
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Welche schon bestandenen Prüfungen werden mir anerkannt?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Wiebke,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies bezüglich Ihrer Leistungen der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs BWL anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie ab Seite 16 des folgenden Dokuments: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 140709.pdf

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die Fakultät für Betriebswirtschaft der Uni Hamburg richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/service/ ... gteam.html Beachten Sie bei einer Anfrage an die Fakultät aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fachbereichen vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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