Hallo Annalena,
eine Ausbildung, egal in welchem Bereich, macht immer Sinn - schließlich sammeln Sie dadurch wertvolle Erfahrungen für Ihre berufliche Laufbahn. Sicherlich ist eine Ausbildung auch keine schlechte Idee, um Wartezeit sinnvoll "zu überbrücken".
Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein.
(Vgl. Die Warteliste:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660)
Jedoch, und das bitte ich Sie im Hinterkopf zu behalten, garantieren Ihnen 10 Wartehalbjahre keinen Studienplatz. Es ist nämlich so, dass bei Wartezeitgleichheit das Los entscheidet. Bewerben sich für das Zulassungsverfahren in der Zukunft für das Sie sich auch bewerben, mehrere Personen mit 10 Wartehalbjahren, kann es sein, dass Sie kein Losglück haben - und auch wenn Sie sich dann im darauffolgenden Jahr wieder bewerben, kann es sein, das es nicht klappt. Und so weiter.
Ich will Sie nicht entmutigen, sondern Sie darauf vorbereiten, dass es auch mit 10 Wartehalbjahre sein kann, dass Sie nicht direkt einen Studienplatz für den von Ihnen gewünschten Studiengang erhalten. Aber um überhaupt eine Chance auf Losglück zu erhalten, müssen Sie sich bewerben. Immer wieder. Manchmal wird angenommen, dass wenn man sich einmal beworben hat automatisch auf eine Warteliste rutscht. Dem ist nicht so (Vgl. Warteliste).
Herzlichst
Sandra Hoffmann